Compliance und Compliance Officers
Aufgabenfeld des Compliance-Beauftragten nicht klar abgesteckt: "Der Compliance Officer" 28. und 29. Mai 2008, München Airport Marriott Hotel, Freising bei München
Wertemanagement und Verhaltenskodizes in Unternehmen, Risikomanagement und internationale Aspekte der Corporate Compliance
(29.04.08) - Die Korruptionsfälle bei Siemens und Volkswagen der vergangenen Zeit haben das Bewusstsein für die Folgen von Gesetzesverstöße und Fehlverhalten geschärft. Rund drei Viertel der Unternehmen haben die Systeme verstärkt, mit denen sie die Einhaltung von Gesetzen und Verhaltensregeln überwachen (Handelsblatt, 26.02.2008). Doch noch ist das Aufgabenfeld des Compliance-Beauftragten nicht klar abgesteckt. Ob seine Funktion in der Rechtsabteilung anzusiedeln ist oder eine eigenständige Compliance-Abteilung sinnvoll ist, diskutieren Experten auf der Euroforum-Konferenz "Der Compliance Officer" am 28. und 29. Mai 2008 in München. Weitere Themen der Konferenz sind Wertemanagement und Verhaltenskodizes in Unternehmen, Risikomanagement und internationale Aspekte der Corporate Compliance sowie praktische Erfahrungen bei der öffentlichen Auftragsvergabe.
Compliance und Wertemanagement - zwei Seiten einer Medaille
Prävention von Wirtschaftskriminalität ist das Thema in den Vorstandsetagen der Unternehmen. Notwendig hierfür ist ein legales und werteorientiertes Compliance-Management. Welche Mindestanforderungen das System erfüllen muss, stellt Prof. Josef Wieland (Institut für WerteManagement) vor.
Wirnt Galster (Heidelberger Druckmaschinen) analysiert mögliche Risiken und berichtet über Herausforderungen bei der Positionierung einer Compliance-Organisation im Unternehmen.
Das Wertemanagementsystem des Unternehmens Fraport stellt Otto Geiß (Fraport) vor. Der internationale Flughafenkonzern hat im Jahr 2003 ein Wertemanagementsystem zur Sicherstellung integren Geschäftsverhaltens eingeführt. Geiß informiert über den Wertekodex bei Fraport und schildert Maßnahmen zur Umsetzung in der Organisation.
Datenschutz und Compliance Management
Überwachungsmaßnahmen sind bei der Vorbeugung gegen bewusste und unbewusste Verstöße notwendig, führen jedoch zu einem Spannungsfeld von Datenschutz und Nachweispflicht. Gabriela Krader (Deutsche Post World Net) erläutert die Bedeutung eines Datenschutzkonzepts und stellt Richtlinien und Mindeststandards vor. Die Wahrung von Auskunfts- und Informationsrechten spielt hier eine wichtige Rolle. Krader berichtet, welche Zugriffsrechte der Arbeitgeber auf die Daten der Arbeitnehmer hat.
Die MAN-Gruppe betrachtet Compliance als Teil des Risikomanagementsystem ihres Unternehmens. Dr. Alexander Jakob (MAN) erläutert die Bausteine ihres Compliance-Konzepts und erörtert die Risikolage der MAN-Gruppe.
Compliance aus Sicht einer Kartellbehörde
Über Compliance im Kontext von Kronzeugenregelung und Geständnis sowie mangelhafte Compliance als Aufsichtspflichtverletzung (§ 130 OWiG) spricht Dr. Markus Wagemann (Bundeskartellamt). Wagemann berichtet über Mindestanforderungen an Compliance-Programme und erörtert die Frage, ob Compliance als Milderungsgrund bei der Bußgeldbemessung geltend gemacht werden kann. (Euroforum: ra)
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Meldungen: Markt-Nachrichten
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Zusammenhang mit Korruptionsdelikten
Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.
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Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick
Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.
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Massiver Datenschutzverstoß
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
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Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
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Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.