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Haftungsfallen in Vertrieb und Marketing


Wie der Gesetzgeber die Handlungsspielräume von Unternehmen einengt: Rechtliche Anforderungen an die elektronische Geschäftskommunikation
Gedys veranstaltet am 25. Juni 2008 in Frankfurt einen Workshop zum Thema Recht und Gesetz in Marketing und Vertrieb


(18.06.08) - Die elektronische Kommunikation ist zu einem festen Bestandteil von Vertriebs- und Marketingaktivitäten geworden. Tag ein Tag aus kommunizieren Unternehmen per E-Mail mit Kunden, Interessenten und Partnern. Dabei steckt schon der Gesetzgeber die Handlungsspielräume der Unternehmen eng ab (Stichwort: Compliance) und beeinflusst so auch die Vorgehensweisen in den Bereichen Vertrieb und Marketing maßgeblich.

So unterliegt schon die elektronische Kunden- und Auftragsakquise einer Vielzahl rechtlicher Bestimmungen: Angefangen vom Datenschutz bei der Adressanreicherung über die Rechtswirksamkeit per E-Mail getroffener Absprachen bis hin zu diversen Organisationspflichten und Haftungsfragen bei Corporate Blogs sowie Newslettern.

"Dabei ist die Rechtslage häufig alles andere als eindeutig. In den Gesetzestexten finden sich nur wenig sachverhaltsbezogene und für Jedermann verständliche Vorschriften, so dass erst die Vielzahl diverser Gerichtsentscheidungen die vom Gesetzgeber definierten Rahmenbedingungen praxisnah veranschaulichen und mit Leben füllen. Doch auch hier stellt sich die Frage: Welche Urteile sind wirklich von Relevanz und könnten auch für das eigene Handeln wichtig sein?", verdeutlicht Ralf Geishauser, Geschäftsführer der Gedys IntraWare GmbH, die "rechtliche Verunsicherung" vieler Unternehmen.

Um diesen zu mehr Handlungssicherheit in der vertrieblichen Kommunikation zu verhelfen, veranstaltet der CRM-Spezialist am 25. Juni 2008 in Frankfurt einen Workshop zum Thema Recht und Gesetz in Marketing und Vertrieb. Im Rahmen der Veranstaltung wird der auf IT-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Ivo Geis gemeinsam mit den Teilnehmern die grundlegenden rechtlichen Fragestellungen und Problemfälle im Zusammenhang mit der elektronischen Kommunikation im Geschäftsalltag erörtern.

Dabei werden unter anderem auch die Auswirkungen privater E-Mails und Internetnutzung im Unternehmen sowie konkrete Formulierungen für Privacy Policy und E-Mail-Policy eine Rolle spielen. Eine Checkliste sowie Empfehlungen für die Praxis runden den informativen "Crashkurs" inhaltlich ab.

Der kostenpflichtige Workshop "Vertriebliche Kommunikation & Recht" findet am 25. Juni in Frankfurt am Main statt. Beginn ist um 10.00 Uhr. (Gedys: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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