Schadensersatzansprüche gegen Bernard L. Madoff
Murray, Frank & Sailer LLP und Hahn Rechtsanwälte bilden gemeinsame Task Force zur Ermittlung der Ansprüche von Geschädigten im Madoff-Skandal
Bestimmten Anlegern droht durch den Insolvenzverwalter die Rückforderung der erhaltenen Scheingewinne für einen Zeitraum von sechs Jahren im so genannten Claw-back-Verfahren
(20.02.09) - Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) und Murray, Frank & Sailer LLP (MFS) haben eine gemeinsame Task Force zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Bernard L. Madoff und seine Vermögensverwaltungsgesellschaft gebildet. Die renommierte US-Kanzlei Murray, Frank & Sailer mit Sitz New York ist spezialisiert auf Anleger-Sammelklagen (class actions) und hat dabei mehrere Hundert von Millionen US-Dollars für geschädigte Aktionäre in den USA realisiert.
Zusätzlich sind möglicherweise auch Ansprüche gegen die Schweizer UBS Investment Bank, die britische HSBC Private Bank und eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bzw. deren Berufshaftpflicht gegeben.
Bei Vorgehen in den USA kommt die Einreichung einer Sammelklage in Betracht. Schließlich droht bestimmten Anlegern durch den Insolvenzverwalter die Rückforderung der erhaltenen Scheingewinne für einen Zeitraum von sechs Jahren im so genannten Claw-back-Verfahren.
Am 11. Dezember 2008 war Madoff vom FBI in den Vereinigten Staaten festgenommen worden und soll wegen Betrugs vor Gericht gestellt werden. Die U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) hat das verbliebene Vermögen von 70 Mio. USD eingefroren. Insgesamt soll bei dem über Jahrzehnte durchgeführten Schneeballsystem ein Schaden von 50 Mrd. USD entstanden sein.
In Deutschland sind von dem weltweit größten Schneeballsystem insbesondere Anleger betroffen, die entweder direkt in die Fonds Thema International Fund, Herald USA Fund und Herald Luxemburg Fund oder indirekt über 40 in Deutschland gehandelte Fonds und Zertifikate investiert haben. Dabei handelt es sich u.a. um die Investmentgesellschaften AlcedaFund Management S.A., Ampega-Gerling Investment GmbH, Carat AG, Frankfurt-Trust Investment GmbH und Universal-Investment GmbH.
Das Ermittlungsteam "Madoff" wird von den MFS-Partnern Marvin Frank und Jaqueline Sailer zusammen mit Peter Hahn von hrp geleitet. MFS und hrp hatten jüngst ihre Zusammenarbeit bei US-amerikanischen class actions bekannt gegeben. (Hahn Rechtsanwälte: ra)
Meldungen: Markt-Nachrichten
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Massiver Datenschutzverstoß
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
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Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
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Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
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Organisierte Kriminalität ist transnational
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
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Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.