Korruptionsrisiko und Konjunkturpakete
Konjunkturpakete: Transparency fordert größtmögliche Transparenz bei der unterschwelligen Vergabe von Aufträgen
"Es gibt keinen Automatismus zwischen freihändiger Vergabe und Korruption, aber transparente Vergabeverfahren mindern Korruptionsrisiken"
(03.03.09) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. hat Transparenz-Mechanismen zu Vergaben im unterschwelligen Bereich gefordert. Im Rahmen der Konjunkturpakete sind für zwei Jahre die Schwellenwerte, unterhalb derer kein öffentliches Ausschreibungsverfahren notwendig ist, heraufgesetzt worden. Im Bereich der Bauleistungen wurde beispielsweise für freihändige Vergaben der Wert auf 100.000 Euro (vorher: 30.000 Euro) und für beschränkte Ausschreibungen auf 1 Mio. Euro (vorher: 100.000 Euro) erhöht.
Gabriele C. Klug, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland, erläutert: "Es gibt keinen Automatismus zwischen freihändiger Vergabe und Korruption, aber transparente Vergabeverfahren mindern Korruptionsrisiken".
Transparency fordert, dass auf 17 einheitlichen Websites von Bund und 16 Bundesländern vor und nach allen Vergaben die entsprechenden Rahmendaten veröffentlicht werden.
Zu den Rahmendaten vor der Vergabe gehören:
>> Vergebende Kommune bzw. Landeseinrichtung
>> Vergabeart
>> Kurzfassung der Leistungsbeschreibung
>> geschätzter Auftragswert.
Zu den Rahmendaten nach der Vergabe gehören:
>> Angabe der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen
>> Ausgewählter Auftragnehmer
>> Auftragssumme
>> Datum der Auftragsvergabe.
Transparency fordert, dass Bund, Länder und Kommunen sich zur Veröffentlichung dieser Angaben verpflichten. Thomas Maibaum, Leiter der Arbeitsgruppe "Vergabewesen" bei Transparency: "Diese Transparenz stärkt ohne viel Bürokratie die horizontale Kontrolle durch die Wettbewerber und die Öffentlichkeit. Weiterhin kann so besser Rechenschaft gegenüber den Bürgern abgelegt werden".
Sowohl bei der freihändigen Vergabe, bei der ohnehin kaum Formvorschriften einzuhalten sind, als auch bei der beschränkten Ausschreibung darf sich der öffentliche Auftraggeber den Kreis der Bieter zusammenstellen. Gerade deswegen ist ein Mehr an Transparenz nötig.
Vorbild für den Vorschlag von Transparency ist die US-amerikanische Website recovery.gov, auf der zukünftig über alle Ausgaben des US-amerikanischen Konjunkturprogramms Rechenschaft abgelegt werden soll. Befürchtungen, eine solche Zusammenstellung wäre zu kompliziert, tritt Gabriele C. Klug entgegen: "Im Kern geht es um einfache Excel-Listen mit acht Spalten und vielen Zeilen, die man auf eine Website stellt. Ein selbst erklärtes Hochtechnologieland wie Deutschland muss in der Lage sein, so etwas zügig zu leisten."
Weiterhin wird angemahnt, bestehende Instrumente der Korruptionsprävention konsequent anzuwenden. Dazu gehören das Mehraugenprinzip bei der Vergabe, eine umfassende Dokumentation der Vergabeentscheidung und die Öffentlichkeit der Sitzungen der politischen Entscheidungsgremien bei den Vergabeentscheidungen. (Transparency: ra)
Meldungen: Markt-Nachrichten
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Massiver Datenschutzverstoß
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
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Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
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Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
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Organisierte Kriminalität ist transnational
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
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Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.