Hahn Rechtsanwälte verklagt Commerzbank AG wegen angeblicher Falschberatung beim Morgan Stanley P2 Value Klägerin wollte einen Anlagebetrag von 300.000 Euro wegen eines geplanten Immobilienerwerbs für etwa ein bis zwei Jahre sicher und risikolos anlegen
(01.02.10) - Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) hat für eine Mandantin eine Klage beim Landgericht Berlin eingereicht. Dabei wird die Commerzbank AG als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank AG wegen angeblicher Falschberatung verklagt. Grund sei eine fehlerhafte Anlageempfehlung zum Erwerb von Anteilen an dem offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value.
Der Fall: Die Klägerin wollte einen Anlagebetrag von 300.000 Euro wegen eines geplanten Immobilienerwerbs für etwa ein bis zwei Jahre sicher und risikolos anlegen. Der Mitarbeiter der Dresdner Bank hätte ihr daraufhin im Mai 2008 den Erwerb von Anteilen des Morgan Stanley P2 Values empfohlen. Anwalt Peter Hahn kritisiert, dass die Klägerin weder anleger- noch objektgerecht beraten worden sei. Diese wäre weder der vereinfachte noch der ausführliche Verkaufsprospekt von der Dresdner Bank angeboten worden. Darüber hinaus habe die Bank die Anlegerin nicht über erhaltene Kick-Back-Zahlungen aus dem Ausgabeaufschlag aufgeklärt.
Der P2 Value gehört in Deutschland zu den größeren offenen Immobilienfonds mit einem Volumen von 1,4 Milliarden Euro. Bereits am 30. Oktober 2008 war es zu einer Aussetzung der Rücknahme der Anteile des Fonds gekommen. Am 21. Februar 2009 hatte der P2 Value die Aussetzung des Verkaufs von Fondsanteilen für weitere zwölf Monate verlängert. Am 24. Juli 2009 hat ein unabhängiger Sachverständigenausschuss die Immobilien des P2 Value um 231 Millionen Euro oder 10,4 Prozent abgewertet. Die Abwertung entspricht rund 13,9 Prozent des Fondsvermögens. Aktuell werden die Fondsanteile nur noch auf dem Drittmarkt gehandelt und zwar zu einem Kurs von 43,50 Euro pro Anteil.
"Wir befürchten, dass die Falschberatung durch eine Bank in Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds kein Einzelfall ist, sondern, dass tausende Anleger betroffen sind", sagt Rechtsanwalt Peter Hahn. In der Regel seien Anteile offener Immobilienfonds als sicher und risikolos verkauft worden.
Bundesdeutsche Anleger hätten etwa 87 Milliarden Euro in offenen Immobilienfonds angelegt. Bei 15 von 37 offenen Immobilienfonds würden die Anteilswerte heute niedriger gehandelt als zu Beginn des Jahrhunderts. Bei vier offenen Immobilienfonds sei der Handel immer noch ausgesetzt. (Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft: ra)
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft: Steckbrief
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Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.
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