Betriebsprüfung und GDPdU
Fallstricke bei der digitalen Betriebsprüfung: Was bedeutet GDPdU in der Praxis und wie kann sich ein Unternehmen auf eine digitale Betriebsprüfung vorbereiten
Veranstaltung zum Thema GDPdU informiert: Sind gesetzliche Aufbewahrungsdauer revisionssicher archiviert? – Datenschutz gewinnt zunehmend an Bedeutung
(13.08.07) - Lange sind die Zeiten vorbei, in denen der Betriebsprüfer im Unternehmen über Bergen von Papier saß, um die Buchführung zu prüfen. Seit Inkrafttreten der Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) ist er angehalten, die steuerrelevanten Daten maschinell zu prüfen - wesentlich schneller und effizienter.
Anhand des kleinen Software-Checks können Unternehmen schnell erkennen, ob die eingesetzte Software den Erfordernissen der digitalen Prüfung standhält:
>> Unterstützt die betriebswirtschaftliche Software alle drei Zugriffsarten der Betriebsprüfung?
>> Sind die steuerrelevanten Daten maschinell auswertbar?
>> Sind die Daten über die gesetzliche Aufbewahrungsdauer revisionssicher archiviert?
>> Sind auch die Daten aus Nebensystemen (z.B. Zeiterfassungsdaten, E-Mails) gesetzeskonform archiviert?
>> Existiert eine Verfahrensdokumentation, die Bestandteil der digitalen Betriebsprüfung ist?
Selbst wenn bisher alle Fragen mit "ja" beantwortet wurden: Stellt die Software sicher, dass der Betriebsprüfer genau das bekommt, bekommt was er sehen muss - nicht mehr und nicht weniger?
Drei Informationsveranstaltungen zum Thema GDPdU sollen zeigen, was die GDPdU in der Praxis für ein Unternehmen bedeutet und wie es sich auf eine digitale Betriebsprüfung vorbereiten kann. Die hsp GmbH berichtet von ihren umfangreichen Projekt- und Prüfungserfahrungen und der zunehmenden Bedeutung des Datenschutzes.
Die Veranstaltungen finden statt:
>> Frankfurt, 29. August 2007
>> Berlin, 10. Oktober 2007
>> Hamburg, 14. November 2007
Die Kurse beginnen jeweils um 14:00 Uhr und kosten pro Teilnehmer 49,00 Euro.
(hsp: ra)
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Schwerpunkt: Digitale Betriebsprüfung
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