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ITSM und Compliance-Anforderungen


Praktische Hilfe zur Umsetzung von ITIL, ISO und Compliance
ITSM macht Mut für ein prozessorientiertes IT Service Management


(11.04.08) - Reibungslose Integration der IT in das Business: So lautet die Devise vieler Unternehmen. Theoretisch besteht kein Zweifel an den Vorteilen eines prozessorientierten IT Service Managements (ITSM) zur Sicherstellung des optimalen Ablaufs aller Geschäftsprozesse. In der Praxis scheuen CIOs jedoch vor dessen Umsetzung zurück. Viele zaudern bei der Einführung von Standards und Richtlinien wie ITIL, COBIT und ISO 20000 und kämpfen mit der Einhaltung von Compliance-Anforderungen. Dabei können gerade diese Richtlinien und Standards eine entscheidende Rolle bei der Integration der IT in die Unternehmensziele spielen und helfen, Compliance-Anforderungen zu erfüllen.

Licht ins Dunkel bringt iET Solutions mit der etablierten Veranstaltungsreihe "Let's Talk: ITSM". Der Spezialist für IT Service Management und Business Service Management klärt auch in diesem Jahr gemeinsam mit seinem Partner Kess DV-Beratung die Anwenderunternehmen auf. Mit Hilfe praxisbezogener Experten-Beiträge macht "Let's Talk: ITSM" Mut zur Umsetzung von ITSM-Projekten. Zahlreiche Unternehmen berichten im Rahmen der Veranstaltungsreihe in neun deutschen Großstädten über ihre Erfahrungen aus der Praxis.

"Nach dem Motto "never touch a running system" stehen CIOs und IT-Verantwortliche umfassenden Änderungen in Sachen ITSM häufig kritisch gegenüber. Deshalb haben wir "Let's Talk: ITSM" ins Leben gerufen - uns ist der offene Austausch über Herausforderungen und Erfolge sehr wichtig", so Martin Jall, Vice President EMEA Sales & Marketing von iET Solutions.

Wettbewerbsvorteil ISO 20000
Die Zertifizierung nach der ISO 20000 wird in absehbarer Zeit zum K.o.-Kriterium bei der Auswahl eines IT-Dienstleisters avancieren. Wie entscheidend diese Zertifizierung den IT Service optimieren kann, zeigt der Anwendervortrag auf der "Let’s Talk: ITSM" am 17. April in Stuttgart: Dort berichtet der IT-Dienstleister badenIT über seine ISO 20000-Zertifizierung, die erreichten Steigerungen der Produktivität sowie den nachweislich verbesserten Kundenservice.

Sicherheitshürde IT-Compliance
"Für viele Unternehmen ist IT-Compliance eine große Hürde, die es dennoch zu nehmen gilt. Ein an ITIL und ISO 20000 ausgerichtetes IT Service Management kann zur Umsetzung der IT-Compliance genutzt werden", erklärt Martin Jall.

"Let’s Talk: ITSM" findet in zehn Städten in Deutschland und der Schweiz statt: Stuttgart, Zürich, Hannover, Düsseldorf, Hamburg, Berlin, Frankfurt, Nürnberg und München
(iET Solutions: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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