Einführung elektronischer Akten sehr komplex
Welche Aspekte sind bei der rechtskonformen elektronischen Aktenführung zu beachten? - Fachtagung zur elektronischen Akte für die öffentliche Verwaltung in NRW
Praxisthemen stehen im Mittelpunkt der Veranstaltung am 18.09.2007 in Ratingen - Komplexitätsgrad der Projekte wird häufig unterschätzt
(24.08.07) - Das Beratungsunternehmen Infora GmbH veranstaltet gemeinsam mit Computacenter am 18. September 2007 in Ratingen für Vertreter der öffentlichen Verwaltung in NRW eine Fachtagung zum Thema elektronische Akte. Sie widmet sich insbesondere den praktischen Fragen des Einsatzes von Lösungen für das Dokumentenmanagement und stellt dabei die organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen derartiger Projekte in den Vordergrund.
Dazu gehört auch eine ausführliche Betrachtung der Erfolgsfaktoren und möglichen Projektrisiken sowie die Frage, welche Aspekte bei der rechtskonformen elektronischen Aktenführung (Stichwort Compliance) zu beachten sind.
Darüber hinaus werden technische und organisatorische Lösungsalternativen zu Vorgangsbearbeitungssystemen und "Domea"-zertifizierten Produkten diskutiert. Neben dem als Landesstandard definierten Produkt "Domea" werden die Referenten beispielsweise auf den Microsoft Sharepoint Server eingehen und darlegen, welche Möglichkeiten des Dokumentenmanagements und der Archivierung diese Produktsuite bietet.
Die kostenfreie Veranstaltung richtet sich vor allem an solche Beschäftigten der Landes- und Kommunalverwaltung, die mit der Einführung und Planung von Systemen zur elektronischen Aktenführung und Archivierung befasst sind. Ebenso sind Führungskräfte angesprochen, die diese Projekte verantworten.
"Die Einführung elektronischer Akten ist heute weitgehend unstrittig", urteilt Infora-Geschäftsführer Rainer Ullrich. "Allerdings wird der Komplexitätsgrad dieser Projekte häufig unterschätzt, da mit der Einführung immer ein Kulturwandel in der Verwaltung einhergeht. Deshalb sind neben der Frage, mit welchen Systemen die elektronische Aktenführung realisiert werden kann, vor allem auch organisatorische Aspekte zu beachten." (Infora: ra)
Meldungen: Markt-Nachrichten
-
Rolle der Beschwerdestellen gestärkt
Die Bundesregierung hat ihren aktuellen Evaluationsbericht zur Löschung kinderpornografischer Inhalte im Internet vorgelegt. Darin wurden für das Jahr 2024 insgesamt 31.536 Hinweise zu entsprechenden Inhalten erfasst. Auch wenn dies unter dem Rekordniveau des Vorjahres liegt, bleibt das Aufkommen im historischen Vergleich sehr hoch - höher als in allen Jahren vor 2023. Diese Entwicklung deckt sich auch mit den aktuellen Zahlen der eco-Beschwerdestelle.
-
Zusammenhang mit Korruptionsdelikten
Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.
-
Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick
Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.
-
Massiver Datenschutzverstoß
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
-
Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.