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Rechtslage: Computer- und Internetkriminalität


Veranstaltung "Spuren gibt es immer - Online-Strafrecht und Computerforensik": Überblick über die klassischen Strafvorschriften im Bereich der Computer- und Internetkriminalität
Die Möglichkeiten der Computerforensik und Hinweise, wie sich Betroffene im Schadensfall richtig verhalten können


(23.08.07) - Urheberstrafrecht, Cyber-Straftaten, Ausspähen von Daten, Computersabotage, Phishing-Attacken, Geldwäsche und Terrorismus sind Phänomene, die im Internet vor wenigen Jahren entweder nur Fachleuten oder gar nicht bekannt waren. Seit Jahren nehmen die Straftaten rund um das Internet, Handys und die Onlinewelten zu.

Die Veranstaltung "Spuren gibt es immer - Online-Strafrecht und Computerforensik" des "Arbeitskreis EDV und Recht e.V." (Mittwoch, 12.09.2007, 18:00 Uhr ­ 20:00 Uhr) soll einen Überblick geben über die Möglichkeiten der Computerforensik und Hinweise darauf, wie sich Betroffene im Schadensfall richtig verhalten können. Die Veranstaltung informiert zudem über die geltenden Strafvorschriften und strafprozessualen Instrumente.

Christoph Willer, zertifizierter Computerforensiker (CFCE) mit internationalen Erfahrungen und tätig u. a. als Sachverständiger tätig für Streitz EDV-Sachverständige, stellt zunächst einige der vielfältigen technischen Möglichkeiten der IT-Forensik dar, um Bedarfsträger zu sensibilisieren, ihnen die Angebote der IT-Forensik darzubieten und ihnen beispielsweise für anstehende Durchsuchungen Entscheidungshilfen an die Hand zu geben.

Rechtsanwalt Dr. Marco Gercke, u. a. Lehrbeauftragter für Medienstrafrecht an der Universität Köln, gibt einen Überblick über die geltenden Strafvorschriften und strafprozessualen Instrumente. Darunter fällt ein Überblick über die klassischen Strafvorschriften im Bereich der Computer- und Internetkriminalität (unter Berücksichtigung der am 11.08.2007 in Kraft getretenen Gesetzesänderung) und die Information über die derzeit zur Verfügung stehenden Ermittlungsinstrumente. Darüber hinaus werden aktuelle Diskussionen aus beiden Bereichen (z.B. Online-Durchsuchung) aufgezeigt.

Die Veranstaltung richtet sich an Juristen sowie alle IT-Unternehmen, die das Internet, Online-Dienste oder Einrichtungen nutzen.
Im Anschluss an die Veranstaltung können bei einem Glas Kölsch und einen kleinem Imbiss persönliche und fachliche Kontakte gepflegt werden - ein wesentliches Kennzeichen des Arbeitskreises.

Details zur Veranstaltung
Datum:
Mittwoch, 12.09.2007, 18:00 Uhr ­ 20:00 Uhr
Veranstaltungsort: Kolpinghaus International, St.-Apern-Str. 32, 50667 Köln
Kosten: 30,- Euro für Mitglieder und 40,- Euro für Nicht-Mitglieder
(Arbeitskreis EDV und Recht: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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