MiFID-Konferenz in Frankfurt
MiFID-Konferenz: Auswirkungen der MiFID auf interne Prozesse - MiFID-Projektmanagement in der IT
Die Markets in Financial Instruments Directive der EU gilt als eine der größten Umwälzungen der Finanzbranche aller Zeiten
(11.01.07) - Die Markets in Financial Instruments Directive (MiFID) der EU gilt als eine der größten Umwälzungen der Finanzbranche aller Zeiten. Die EU-Mitgliedstaaten sind aufgerufen, die Richtlinie bis zum 31. Januar 2007 umzusetzen. Für Wertpapierfirmen sind die neuen Vorschriften ab dem 1. November 2007 rechtskräftig.
Am 14. September 2006 wurde vom Bundesministerium der Finanzen der erste Referentenentwurf für die MiFID-Umsetzung in deutsches Recht vorgelegt. Seitdem gibt es für Finanzdienstleistungsunternehmen keine Entschuldigung mehr, mit den Vorbereitungen zu warten. Die Implementierung ist nicht nur mit einem hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden (Experten schätzen, dass die MiFID-Umstellung weltweit 50 Mrd. Dollar kosten wird), auch der IT-Aufwand ist enorm. Die Einhaltung der MiFID-Richtlinie stellt hohe Anforderungen an Front- und Middleoffice-Technologien, Handelsprozesse, Compliance-Funktionen und das Backoffice.
Konferenz
Die Konferenz "MiFID" (19. Januar 2007 in Mörfelden bei Frankfurt / Main) informiert über die organisatorischen und systemtechnischen Anforderungen, die sich durch die Implementierung der neuen Wertpapierrichtlinie ergeben. Dabei geben die Experten aus Banken, Beratungs- und IT-Unternehmen praktische Umsetzungshilfe und Hinweise, welche Projektschritte besonders zu beachten sind.
Die Themen (Auswahl):
>> Stand der MiFID-Umsetzung in Deutschland
>> Auswirkungen auf Compliance-Funktion und Organisation einer Wertpapierfirma
>> Auswirkungen der MiFID auf interne Porzesse / MiFID-Projektmanagement in der IT
>> Lösungsvorschläge für die MiFID-Umsetzung in der Praxis
>> Best-Execution und IT
>> Datenmanagement: Datenschutz vs. Forderungen der MiFID
Mit drei Praxisbeispielen von
Deutsche Bank AG, Deutsche WertpapierService Bank AG und Hamburger Sparkasse AG
Vorsitz und fachliche Leitung
Prof. Dr. Peter Gomber, Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt
Zielgruppe
Die Konferenz richtet sich an Mitarbeiter von
>> Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken aus den Bereichen IT, Compliance, Recht, Revision, Wertpapierabwicklung und -handel
>> Investmentfirmen
>> Privat- und Firmenkundenbetreuer
>> Vermögensverwalter
>> Broker
>> Software- und Beratungsunternehmen
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt Euro 990,- zzgl. gesetzl. MwST.
Veranstaltungsort:
Tagungshotel NH Frankfurt / Mörfelden
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MiFID I-Repetotorium: Alles zum Thema MiFID
(Managerakademie: M-I-C: ra)
Meldungen: Markt-Nachrichten
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Massiver Datenschutzverstoß
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
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Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
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Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
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Organisierte Kriminalität ist transnational
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
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Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.