Sie sind hier: Home » Markt » Nachrichten

Kleine Unternehmen gegen GEZ-Gebühr


87 Prozent aller kleinen Unternehmen in Deutschland lehnen die neue Rundfunkgebühr für internetfähige Computer generell ab
Unternehmen bemängeln an der Abgabe, dass sie für eine Leistung zahlen sollen, die sie nicht in Anspruch nehmen


(24.01.07) - Seit dem 1. Januar 2007 sind internetfähige PCs abgabenpflichtig. Die zusätzliche GEZ-Gebühr fällt an, wenn im Büro oder Unternehmen kein gebührenpflichtiges Radio- oder Fernsehgerät angemeldet ist. 87 Prozent aller kleinen Unternehmen in Deutschland lehnen die neue Rundfunkgebühr für internetfähige Computer generell ab. Zu diesem Ergebnis kommt eine von Microsoft Deutschland beim Marktforschungsinstitut TechConsult in Auftrag gegebene Umfrage.

Die Unternehmen bemängeln an der Abgabe vor allem, dass sie für eine Leistung zahlen sollen, die sie nicht in Anspruch nehmen, da sie ihre PCs in der Regel als Arbeitsmittel nutzen und nicht zum Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen. Die finanziellen Belastungen der kleinen Betriebe sei ohnehin schon groß genug. Nur sieben Prozent der Befragten befürworten eine Zahlung bei der Nutzung der Rundfunkprogramme über den PC und lediglich fünf Prozent sind der Meinung, die zu zahlende Gebühr sei generell sinnvoll und gerechtfertigt.

Die Gebühr für internetfähige PCs ist an die GEZ nur zu entrichten, wenn im Büro kein Radiogerät vorhanden ist oder kein Fahrzeug mit einem Radio auf das Unternehmen angemeldet ist. Der überwiegende Teil der kleinen Unternehmen (61 Prozent) nutzt bereits gebührenpflichtige Rundfunkgeräte. Diese Unternehmen wären von der neuen GEZ-Abgabe also nicht betroffen. Überdurchschnittlich hoch ist dabei der Anteil bei kleinen Handelsgeschäften (70 Prozent) und im Dienstleistungsgewerbe (77 Prozent). 39 Prozent aller befragten Unternehmen nutzen keine gebührenpflichtigen Rundfunkgeräte. Dies trifft insbesondere auf Finanzdienstleister zu mit einem Anteil von 67 Prozent. PCs werden als Arbeitsmittel genutzt

Fast jedes kleine Unternehmen ist allerdings mit internetfähigen PCs ausgestattet. Die Möglichkeit, über das Internet Rundfunk- oder Fernsehprogramme zu empfangen, ist bei 81 Prozent der Befragten bekannt. Jedoch nutzen kleine Unternehmen ihre Computer primär zum Arbeiten. Für 95 Prozent der Befragten ist der Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen über den PC daher derzeit und auch in Zukunft kein Thema. Kleine Unternehmen lehnen die PC-Abgabe, so das Fazit der Studie, nahezu geschlossen ab. (Microsoft: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen