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Ergebnisse der 1. Compliance-Umfrage


Compliance: Ein Fass ohne Boden? - Der Gesetzgeber überfordert die Unternehmen - Nur jeder 7. Teilnehmer der Compliance-Magazin.de-Online-Befragung sieht die Einhaltung der Compliance als unproblematisch an
Compliance-Magazin.de startet neue Online-Umfrage: "Compliance ein Fremdwort? - Wie beurteilen Leser die die Fähigkeit und den Willen deutscher Unternehmen, rechtskonform zu handeln?"


(23.01.07) – (Pressemitteilung) – Compliance-Magazin.de befragte über drei Monate hindurch seine Leser zum Thema: "Compliance: Ein Fass ohne Boden? - Überfordert der Gesetzgeber die Unternehmen beim Thema IT Compliance?"

766 Leser nahmen an der Umfrage teil. Das Endergebnis:
Auf die Frage: "Überfordert der Gesetzgeber die Unternehmen beim Thema IT Compliance?" antworteten
>> 69,6 Prozent der Umfrageteilnehmer mit: "Ja - auf jeden Fall. Die gesetzlichen Anforderungen sind kaum zu überblicken"
>> 14,1 Prozent der Umfrageteilnehmer mit: "Nein - Mit einer gewissen Sorgfalt kann ein Unternehmen allen gesetzlichen Anforderungen gerecht werden"
>> 12,7 Prozent der Umfrageteilnehmer mit der Feststellung: "Als Unternehmen muss man seinen eigenen Weg gehen und kann nicht immer buchstabengetreu Gesetzeskonformität zeigen"
>> 3,5 Prozent der Umfrageteilnehmer standen zur Aussage: "Wir haben uns als Unternehmen mit dem Thema Compliance kaum befasst, so dass wir keine Antwort geben können"

Erstaunlich ist, dass jeder achte Teilnehmer der Umfrage glaubt, dass man als Unternehmen manchmal auch illegale Wege einschlagen muss, um seine Ziele zu erreichen.
Compliance-Magazin.de hakt nach und startet nun seine nächste Umfrage: "Compliance ein Fremdwort" - Wie beurteilen die Leser von Compliance-Magazin.de die Compliance-Anstrengungen deutscher Unternehmen, d.h. die Fähigkeit und den Willen, rechtskonform zu handeln?"

Anlass sind diverse Unregelmäßigkeiten, die in deutschen Unternehmen zu verzeichnen sind: Korruptions-Affäre bei Siemens, Vertrauensbruch bei der Deutschen Bank, Untreue und Begünstigung bei VW und Untersuchungen gegen deutsche Unternehmen wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz: Die Skandale in deutschen Konzernen machen weltweit Schlagzeilen. Alle großen Unternehmen besitzen wohlformulierte Compliance-Programme – die Bereitschaft diese einhalten zu wollen, ist aber offenbar gering.

Vorgegeben sind diesmal fünf Antworten:
>>
Deutsche Unternehmen auf dem Gebiet "Compliance" einen Vorbild-Charakter. Die Skandale sind lediglich Ausnahmeerscheinungen.
>> Die Skandale in deutschen Firmen haben kein System. Sie sind nur Ausdruck mangelnder Fähigkeit, die Einhaltung der Compliance wirksam zu überprüfen.
>> Compliance-Verstöße sind ein Problem der Politik, nicht der Firmen. Die deutschen Unternehmen müssen sich in einem übertriebenen Gesetzes-Dschungel zurechtfinden und trotzdem ihre Umsatzziele realisieren.
>> Man darf die Compliance-Verstöße nicht überbewerten: Im Grunde sind dies Kavaliersdelikte.
>> Die Skandale haben System: Es gibt einen unausgesprochenen Konsens in deutschen Konzernen, Gewinne mit allen erlaubten und nicht erlaubten Mitteln zu erzielen.

(Compliance-Magazin.de: ra)

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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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