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Informationspflicht für Dienstleister


Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung trat am 17. Mai in Kraft
Für Dienstleister bietet es sich an, selbst ein sogenanntes Informationsblatt zur Dienstleistung zu erstellen


(21.05.10) - Am 17. Mai 2010 trat die neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung DL-InfoV. In ihr hat der Gesetzgeber die EU-Richtlinie 2006/123/EG in deutsches Recht gegossen. Jetzt gilt es, Geschäftspapiere und Internetpräsentationen zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Bei Nichteinhaltung drohen Abmahnungen. Die Experten der PC-Feuerwehr Franchise & Interactive Media GmbH erklären, was mit der neuen Verordnung alles anders wird.

Ziel der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung ist es, mehr Transparenz im Dienstleistungsmarkt zu schaffen. Dabei ersetzt sie aber keineswegs alte Verordnungen. Bereits geltende Informationspflichten des Handels-, Verbraucherschutz- und Informationsrechts bleiben unverändert. Auch branchen- und berufstypische Veröffentlichungspflichten wird es weiter geben.

Informationspflicht für bestimmte Angaben
Generell unterscheidet die DL-InfoV zwischen Informationen, die immer verfügbar sein und solchen, die auf Anfrage zugänglich gemacht werden müssen. Zu ersteren zählen die Impressumspflicht, Angaben zur Berufshaftpflicht, insbesondere Name und Anschrift des Versicherers, und Angaben zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wie ein Dienstleister diese Informationen bereitstellt, kann er selbst entscheiden. Wichtig ist, dass die Angaben frei zugänglich und öffentlich sind.

Informationen auf Anfrage
Auf Anfrage ist ein Dienstleister verpflichtet, berufsrechtliche Angaben, Angaben zu den ausgeübten multidisziplinären Tätigkeiten und den mit anderen Personen bestehenden beruflichen Gemeinschaften und seine Preisgestaltung offenzulegen. Alle Informationen müssen in allen ausführlichen Unterlagen über die Dienstleistung enthalten sein.

"Für Dienstleister bietet es sich an, selbst ein sogenanntes Informationsblatt zur Dienstleistung zu erstellen", rät Michael Kittlitz, Geschäftführer der PC-Feuerwehr. "Dieses Informationsblatt veröffentlicht man am besten auf der eigenen Website. Bei einem Vertragsabschluss können diese Unterlagen dann noch einmal in schriftlicher Form übergeben werden."

Lesen Sie auch (externer Link)
Die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung

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Meldungen: Markt-Nachrichten

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    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

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