Healthcare Compliance und Ärzte-Ungleichbehandlung
Transparency fordert Gleichbehandlung von angestellten Klinikärzten und niedergelassenen Kassenärzten als Amtsträger Ärzte im Spannungsfeld ständiger Zuwendungen und Offerten seitens der Gesundheitsindustrie
(19.05.10) - Anlässlich des 113. Deutschen Ärztetages der Bundesärztekammer forderte die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland, dass niedergelassene Kassenärzte als Amtsträger gelten sollen. Sie würden somit ihren Kollegen gleichgestellt, die in Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft tätig sind und bereits als Amtsträger gelten.
Nach Ansicht von Transparency beeinflussen Pharma- und Medizinprodukte-Hersteller durch Geschenke, Marketingmaßnahmen und andere Vergünstigungen insbesondere das Verschreibungsverhalten der niedergelassenen Ärzte. Diese Möglichkeiten würden durch den Amtsträger-Status erheblich eingeschränkt. Zuwendungen an niedergelassene Kassenärzte könnten dann strafbar sein.
Viele Grauzonen der Beeinflussung würden durch die Gleichstellung von niedergelassenen Ärzten und angestellten Klinikärzten begrenzt. Zum Beispiel erhalten vor allem niedergelassene Ärzte im Rahmen von Anwendungsbeobachtungen Nebeneinkünfte von der Industrie. Gleichermaßen würde die Praxis der sogenannten "Fangprämien" beendet, wonach beispielsweise Krankenhäuser für zugewiesene Patienten an niedergelassene Ärzte Geld zahlen.
Dr. Angela Spelsberg, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland, sagte: "Ärzte arbeiten in einem Spannungsfeld ständiger Zuwendungen und Offerten seitens der Gesundheitsindustrie. Diese Beeinflussung ist so systemimmanent, dass es praktisch unmöglich ist, sich ihr zu entziehen – sie wird als normal und unvermeidlich angesehen. Es sollte daher im Eigeninteresse der Ärzte liegen, dass eine klare Berufsordnung im Einklang mit gesetzlichen Vorgaben ihnen verbieten würde, Geschenke in jedweder Form anzunehmen."
In diesem Zusammenhang begrüßt Transparency Deutschland den Beschluss des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 23.02.2010 als ersten Schritt in die richtige Richtung, um die von Transparency Deutschland oft kritisierte Ungleichbehandlung von Ärzten zu beenden. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass niedergelassene Ärzte Beauftragte der Krankenkassen seien und daher Paragraph 299 StGB unterliegen. Danach können sie wegen Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr strafrechtlich verfolgt werden. (Transparency: ra)
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Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.
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