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E-Mail- und Internetnutzung im Unternehmen


Praktikerseminare: "Mitarbeiterkontrolle, Datenschutz, E-Mail- und Internetnutzung" sowie "Elterngeld und Elternzeit"
Informationen für Personalverantwortliche sowie als Betriebs- bzw. Personalräte


(25.01.08) - Illoyale Mitarbeiter gehören leider zum Arbeitsalltag. Ihre Verfehlungen können dem Unternehmen erheblichen Schaden zufügen und Arbeitsplätze gefährden. Personalverantwortliche sowie Betriebs- bzw. Personalräte möchten wissen, welche Kontrollmöglichkeiten rechtlich überhaupt zulässig und praktisch sinnvoll sind, wie sie Suchtprobleme bei Mitarbeitern erkennen und damit umgehen können oder welche arbeitsrechtlichen Aspekte sie bei der E-Mail- und Internetnutzung im Unternehmen unbedingt beachten müssen, um fehlerfreie Entscheidungen zu treffen.

Personalverantwortliche möchten ferner erfahren, welche Konsequenzen die rechtswidrige Kontrolle durch den Arbeitgeber mit sich bringt und inwieweit mitarbeiterbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden können und welche Rechte dabei Arbeitnehmern und deren Vertretern dabei zustehen.

Das Seminar: "Mitarbeiterkontrolle, Datenschutz, E-Mail- und Internetnutzung im Arbeitsverhältnis" will aufklären (Veranstalter: PfA-Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH).

Diese Veranstaltungsreihe findet an folgenden Terminen und Orten statt:
- Mittwoch, den 05. März 2008, in Berlin im Holiday Inn Berlin Mitte,
- Mittwoch, den 09. April 2008, in Köln im NH Hotel City,
- Dienstag, den 29. April 2008, in Stuttgart im Best Western Ketterer,
- Mittwoch, den 28. Mai 2008, in Frankfurt a.M. im InterCity Hotel Airport.

Die Seminargebühren betragen 320,00 Euro zzgl. MwSt.; darin enthalten sind das Mittagessen, die Tagungs- und Pausengetränke und die umfangreichen Seminarunterlagen.

Die Familienförderung, vor allem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ist in den vergangenen Jahren zu einem beherrschenden Thema auch in der Wirtschaft geworden. Der Gesetzgeber hat mit der Einführung des neuen Elterngeldes und der Neuregelung der Elternzeit (BEEG) weitere Instrumente geschaffen, um die Entscheidung für Kinder zu erleichtern.

Gleichzeitig sind damit aber auch die arbeits- und sozialrechtlichen Konsequenzen für die Beteiligten im Unternehmen komplexer geworden. Ziel des Seminars: "Elterngeld, Elternzeit, Teilzeitbeschäftigung und befristete Arbeitsverträge in der betrieblichen Praxis" ist es, den Teilnehmern darzustellen, inwieweit die Neuregelungen zum Elterngeld bzw. zur Elternzeit den Arbeitgeber, aber auch die Betriebs- bzw. Personalräte betreffen. Ferner geben wir in dem Seminar praktische Hinweise, wie Personalverantwortliche und Betriebs- bzw. Personalräte mit den neuen Herausforderungen umgehen können (insbesondere den Beratungspflichten gegenüber werdenden Müttern und Vätern im Arbeitsverhältnis).

Die aktuelle Seminarveranstaltung findet an folgenden Terminen und Orten statt:
- Dienstag, den 26. Februar 2008, in Stuttgart im Mercure Hotel Bad Cannstatt,
- Donnerstag, den 10. April 2008, in Köln im NH Hotel City,
- Mittwoch, den 07. Mai 2008, in München im Hotel Deutscher Kaiser,
- Donnerstag, den 12. Juni 2008, in Frankfurt a.M. im InterCity Hotel Airport.

Die Gebühren für die Veranstaltung betragen 320,00 Euro zzgl. MwSt.; hierin enthalten sind wiederum das Mittagessen, die Tagungs- und Pausengetränke sowie die umfangreichen Seminarunterlagen.
(PfA-Praktikerforum: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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