Korruptionsbekämpfung im Einkauf: Hohes Gefährdungspotential im Einkauf bewegt BME zur Konzeption eines Schwerpunktseminars The AuditFactory beteiligt sich an Seminar - Die Zielgruppe des Seminars sind neben der Unternehmensleitung Einkaufsmitarbeiter und Compliance-Verantwortliche
(26.06.09) - Der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik hat seinen Mitgliedern im November 2008 einen Code of Conduct zur Verfügung gestellt. Nun hat der Verband auch ein Seminar "Anti-Korruption und Compliance im Einkauf" entwickelt, das unter Mitwirkung von The AuditFactory in diesem Jahr an zwei Terminen stattfinden wird.
Dieses Seminar zeigt auf, dass Compliance-Management mehr ist als nur das Aufstellen von Richtlinien und deren Kommunikation. Die zweitägige Veranstaltung behandelt strafrechtliche Aspekte der Korruption in der Einkaufsorganisation sowie die Schaffung einer revisionssicheren Compliance-Organisation im gesamten Einkaufsbereich. Es verlässt die Ebene des Papiers und beschäftigt sich aus der Sicht erfahrener Praktiker mit der Verbesserung der Prozesse bzw. mit deren Einführung.
Die Zielgruppe des Seminars sind neben der Unternehmensleitung Einkaufsmitarbeiter und Compliance-Verantwortliche. Auf Grund der Seminarinhalte ist dieses Seminar auch für Interne Revisoren von Interesse.
Die Teilnehmer lernen, wie die Absicherung vor Strafbarkeiten des Lieferanten umgesetzt werden kann. Die Schaffung von effektiven Frühwarnsystemen, um das Unternehmen vor Korruptionsfällen zu schützen, wird behandelt.
Im Detail werden durch den BME und The AuditFactory folgende Schwerpunkte bearbeitet: >> Unternehmensstandards zum ethischen Verhalten definieren, einführen oder vorhandene anpassen >> Gesetze und Verordnungen, interne Richtlinien & Anforderungen von außen >> Zusammenarbeit mit anderen Unternehmensfunktionen unter Compliance-Gesichtspunkten >> Vorgehen zur Etablierung einer Compliance-Organisation und eines Compliance-Management-Systems >> Unternehmensstandards, Ethik und Compliance definieren und einführen >> Lieferantenmanagement unter Compliance-Gesichtspunkten
In einem besonderen Teil werden revisorische Handwerkzeuge angesprochen, so z.B. der Umgang mit Non-Compliance, dem immer wiederkehrenden Schwachpunkt in Unternehmen, sowie mögliche Indikatoren und Kontrollen gegen Non-Compliance im Einkauf. Die Teilnehmer erhalten ferner einen Einblick in die umfassende Risikoindikatorenliste von The AuditFactory.
Das Seminar vermittelt konkrete Ansätze für die Umgestaltung des Einkaufs, die Verbesserung der dortigen Compliance-Organisation und die Anpassung des Lieferantenmanagements. (The AuditFactory: ra)
The AuditFactory: Kontakt und Steckbrief
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Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.
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