Sie sind hier: Home » Markt » Nachrichten

UN-Konvention gegen Korruption und Bundestag


Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung soll der Bundestag ganz oben auf die Tagesordnung setzen
Transparency begrüßt Einsatz Steinmeiers für eine Umsetzung der UN-Konvention gegen Korruption

(01.07.08) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. begrüßt den Einsatz von Bundesaußenminister Steinmeier für eine wirksame Umsetzung der Anti-Korruptionskonvention der Vereinten Nationen. Steinmeier hatte das internationale Sekretariat von Transparency International besucht, um der internationalen Antikorruptionsorganisation zum 15-jährigen Jubiläum zu gratulieren. Dabei versprach er, sich für eine wirksame Umsetzung der UN-Konvention einzusetzen.

Die im Jahr 2003 von der Bundesregierung unterzeichnete UN-Konvention gegen Korruption wurde durch den Deutschen Bundestag immer noch nicht ratifiziert. Ein wesentlicher Grund für die Nicht-Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) ist die in Deutschland unzureichende strafrechtliche Regelung der Abgeordnetenbestechung.

Der § 108 e StGB (Strafgesetzbuch) zur Abgeordnetenbestechung muss verschärft werden, um den Anforderungen der Konvention gerecht zu werden. Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag können sich dazu seit über einem Jahr auf keinen Entwurf einigen. Bisher liegen im Bundestag nur Gesetzentwürfe der Bundestagsfraktionen "Bündnis 90/Die Grünen" und "Die Linke" vor.

Sylvia Schenk, Vorsitzende von Transparency Deutschland: "Die fehlende Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption ist hochnotpeinlich. Deutschland ist in seiner weltweiten Vorbildfunktion in der Korruptionsbekämpfung unglaubwürdig, solange uns immer wieder vorgehalten werden kann, dass die UN-Konvention noch nicht ratifiziert wurde. Wir fordern die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag auf, die Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung ganz oben auf die Tagesordnung zu setzen."

Deutschland erfüllt die internationalen Vorgaben seit Jahren nicht und wird damit seiner Verantwortung als führende Wirtschaftsmacht nicht gerecht. Von 140 Signatarstaaten haben über 100 Staaten die UN-Konvention ratifiziert, darunter China, Frankreich, Großbritannien, Kanada, Russland, Schweden, Südafrika und USA. Zuletzt musste sich der Vertreter von Transparency International Deutschland e.V. bei der UNCAC-Vertragsstaaten­Konferenz Ende Januar 2008 in Bali von Delegierten aus anderen Ländern vorhalten lassen, dass Deutschland ein schlechtes Beispiel gibt und manchem korrupten Staatsführer als Alibi für eigene Versäumnisse dient.

Im Schlussdokument des G8 Gipfels von Sommer 2007, das unter deutscher Federführung entstand, heißt es: "Wir sind uns unserer Führungsrolle bewusst, wenn es darum geht, bei der Bekämpfung von Korruption beispielgebend zu sein und ergreifen abgestimmte Maßnahmen, um unseren Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten gerecht zu werden."

Im Weiteren wird die vollständige Umsetzung internationaler Übereinkünfte zur Bekämpfung der Korruption zugesichert. Will Deutschland also nicht entscheidend an Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit verlieren, so muss eine schleunige Änderung des § 108 e StGB und die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption noch in diesem Jahr erfolgen. (Transparency: ra)


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Zusammenhang mit Korruptionsdelikten

    Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.

  • Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick

    Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen