UN-Konvention gegen Korruption und Bundestag
Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung soll der Bundestag ganz oben auf die Tagesordnung setzen
Transparency begrüßt Einsatz Steinmeiers für eine Umsetzung der UN-Konvention gegen Korruption
(01.07.08) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. begrüßt den Einsatz von Bundesaußenminister Steinmeier für eine wirksame Umsetzung der Anti-Korruptionskonvention der Vereinten Nationen. Steinmeier hatte das internationale Sekretariat von Transparency International besucht, um der internationalen Antikorruptionsorganisation zum 15-jährigen Jubiläum zu gratulieren. Dabei versprach er, sich für eine wirksame Umsetzung der UN-Konvention einzusetzen.
Die im Jahr 2003 von der Bundesregierung unterzeichnete UN-Konvention gegen Korruption wurde durch den Deutschen Bundestag immer noch nicht ratifiziert. Ein wesentlicher Grund für die Nicht-Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) ist die in Deutschland unzureichende strafrechtliche Regelung der Abgeordnetenbestechung.
Der § 108 e StGB (Strafgesetzbuch) zur Abgeordnetenbestechung muss verschärft werden, um den Anforderungen der Konvention gerecht zu werden. Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag können sich dazu seit über einem Jahr auf keinen Entwurf einigen. Bisher liegen im Bundestag nur Gesetzentwürfe der Bundestagsfraktionen "Bündnis 90/Die Grünen" und "Die Linke" vor.
Sylvia Schenk, Vorsitzende von Transparency Deutschland: "Die fehlende Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption ist hochnotpeinlich. Deutschland ist in seiner weltweiten Vorbildfunktion in der Korruptionsbekämpfung unglaubwürdig, solange uns immer wieder vorgehalten werden kann, dass die UN-Konvention noch nicht ratifiziert wurde. Wir fordern die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag auf, die Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung ganz oben auf die Tagesordnung zu setzen."
Deutschland erfüllt die internationalen Vorgaben seit Jahren nicht und wird damit seiner Verantwortung als führende Wirtschaftsmacht nicht gerecht. Von 140 Signatarstaaten haben über 100 Staaten die UN-Konvention ratifiziert, darunter China, Frankreich, Großbritannien, Kanada, Russland, Schweden, Südafrika und USA. Zuletzt musste sich der Vertreter von Transparency International Deutschland e.V. bei der UNCAC-VertragsstaatenKonferenz Ende Januar 2008 in Bali von Delegierten aus anderen Ländern vorhalten lassen, dass Deutschland ein schlechtes Beispiel gibt und manchem korrupten Staatsführer als Alibi für eigene Versäumnisse dient.
Im Schlussdokument des G8 Gipfels von Sommer 2007, das unter deutscher Federführung entstand, heißt es: "Wir sind uns unserer Führungsrolle bewusst, wenn es darum geht, bei der Bekämpfung von Korruption beispielgebend zu sein und ergreifen abgestimmte Maßnahmen, um unseren Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten gerecht zu werden."
Im Weiteren wird die vollständige Umsetzung internationaler Übereinkünfte zur Bekämpfung der Korruption zugesichert. Will Deutschland also nicht entscheidend an Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit verlieren, so muss eine schleunige Änderung des § 108 e StGB und die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption noch in diesem Jahr erfolgen. (Transparency: ra)
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