Korruptionsprävention während der Wirtschaftskrise
Transparency gegen den Bundesratsantrag, die Informationsfreiheit bei der Finanz- und Wertpapieraufsicht einzuschränken
Korruptionsprävention darf nicht aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise zurückgefahren werden - Transparenz für Bürgervertrauen unerlässlich
(22.01.09) - Die internationale Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland warnt, wesentliche Bestandteile der Korruptionsprävention in Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise einzuschränken. "Korruptionsprävention ist kein Sahnehäubchen in guten Zeiten, sondern zentrales Element verantwortlichen Risikomanagements seitens des Staates.
Gerade wenn der Staat große Summen ausschüttet, sind mehr und nicht weniger Sicherungsmaßnahmen gegen Korruption geboten" warnt Gabriele C. Klug, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland. Anzeichen einer Aufweichung von Antikorruptionsstandards sind der Vorschlag des Bundesrates, die BaFin aus dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes auszuklammern und der Vorschlag der Bundesregierung, die Schwellenwerte bei Vergaben zu erhöhen.
Der Bundesrat hat am 19.12.2008 auf Vorschlag Bayerns einen Antrag beschlossen, nach dem Informationen aus dem Bereich der Finanz-, Wertpapier- und Versicherungsaufsicht aus dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes ausgeklammert werden. Gerade in einem Bereich, in dem die Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns aufgrund der hohen Summen besonders geboten ist, sollen Informationsrechte beschnitten werden.
Dieter Hüsgen, Leiter der Arbeitsgruppe Informationsfreiheit von Transparency Deutschland, sagte: "Die Bürgerinnen und Bürger müssen die Möglichkeit haben zu prüfen, wer für die Entstehung der Finanzkrise mitverantwortlich ist und wie die Finanzmarkstabilisierung erfolgt. Auch Informationen aus dem Bereich der Finanzaufsicht können hierzu beitragen."
Am 12.01.2009 hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem zweiten Konjunkturpaket angekündigt, die vergaberechtlichen Schwellenwerte auf zwei Jahre befristet erhöhen zu wollen. Zukünftig könnte die öffentliche Hand im Rahmen der beschränkten Vergabe bei Bauleistungen von bis zu 1 Mio. Euro (bisher 100.000 Euro) aussuchen, von welchen Firmen sie zum Vergleich Angebote einholen.
Bei Bauleistungen bis zu 100.000 Euro (bisher 30.000 Euro) könnte sie völlig frei vergeben. Unterhalb der Schwellenwerte finden keine offenen Teilnahmewettbewerbe statt. Korruptionsdelikte treten vielfach im Rahmen intransparenter Vergabeverfahren auf. Gabriele C. Klug wies darauf hin: "Der vermeintliche Bürokratieabbau rechtfertigt in keiner Weise das erheblich höhere Korruptionsrisiko." (Transparency: ra)
Meldungen: Markt-Nachrichten
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Massiver Datenschutzverstoß
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
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Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
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Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
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Organisierte Kriminalität ist transnational
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
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Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.