Transparency fordert, die Informationsansprüche der Bürger ernster zu nehmen - Informationsfreiheitsrechte können Gegengewicht zur Macht der Wirtschaftsinteressen bilden Verhandlungen mit Stromkonzernen im September wurden nicht protokolliert
(27.01.11) - Die internationale Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland hat anlässlich des 5. Geburtstages des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Stärkung der Informationsrechte der Bürger gefordert. Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland, wies in ihrer Ansprache beim Empfang des Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit auf die bestehenden Defizite und Umsetzungsmängel des IFG hin.
Lange Bearbeitungszeiten, ablehnend eingestellte Behörden und der übermäßige Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse entmutigen die Bürger, sich an politischen Prozessen zu beteiligen.
Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland: "Auf der einen Seite reklamiert die Politik, Bürger ernst zu nehmen und in politische Planungsprozesse stärker einbeziehen zu wollen. Auf der anderen Seite hinkt Deutschland in Sachen Informationsfreiheit und Open Government anderen Ländern hinterher. Ich habe den Eindruck, dass der politische Wille zu transparentem Behördenhandeln fehlt."
Transparency fordert weiterhin, dass Regierungshandeln ausreichend dokumentiert werden muss, um nachprüfbar zu sein. Als Beispiel wird auf die IFG-Anfrage von Transparency zu den Verhandlungen über die Verlängerung der Atomlaufzeiten verwiesen. Während die Veröffentlichung der Vereinbarung der Regierung mit den Stromkonzernen aufgrund des hohen öffentlichen Drucks schließlich erfolgte, verwies das Bundeskanzleramt bei der Frage nach Teilnehmerliste und Protokoll darauf, dass "weder ein Protokoll noch eine Teilnehmerliste der Sitzung am 5./6. September 2010 im Bundeskanzleramt vorhanden sind".
Edda Müller sagte: "Das Vertrauen der Bürger in eine unparteiische, zur Gleichbehandlung aller Bürger und Interessen verpflichteten Verwaltung und Regierung ist angesichts zahlreicher Beispiele erfolgreicher Lobbytätigkeit insbesondere starker Wirtschaftsinteressen zunehmend erschüttert. Die Öffentlichkeit muss das Recht haben, zu erfahren, wer, zu welchem Aspekt und Streitpunkt, welches Gutachten liefert sowie welche Sachverständigen und Lobbyisten im Rahmen von Gremien und in Form von Stellungnahmen am Entscheidungsprozess beteiligt waren. Die Zeit von Geheimverhandlungen hinter verschlossener Tür sollte der Vergangenheit angehören." (Transparency: ra)
Transparency International: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.
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