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Vertrauen in den Euro stärken


"Unnötigen Ausweitung der Geldmenge und damit unweigerlich in die Inflation" - Europaministerin Emilia Müller gegen Ausweitung des Euro-Rettungsschirms
Unnötige Gefährdung für Stabilität des Euro: Der deutsche Beitrag für den Rettungsschirm umfasst bereits ein maximales Garantievolumen von 123 Mrd. Euro

(19.01.11) - Bayerns Europaministerin Emilia Müller hat sich entschieden gegen eine Ausweitung des Euro-Rettungsschirms ausgesprochen.

Müller sagte: "Der Rettungsschirm ist in seinem derzeitigen Umfang absolut ausreichend, bisher wurden deutlich unter 10 Prozent davon in Anspruch genommen. Daher kann ich den Vorschlag von EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso, die Mittelausstattung für den Rettungsschirm aufzustocken, in keiner Weise nachvollziehen. Wer jetzt darüber nachdenkt, die Rettungspakete für die Euroländer auszuweiten und die Handhabung "flexibler" zu gestalten, gefährdet die Stabilität des Euro und damit die Interessen aller. Die Vorschläge kommen zur Unzeit und ohne jegliche Not."

Nach den Worten der Ministerin geht es jetzt darum, das Vertrauen in den Euro weiter dauerhaft zu stärken und nicht durch unangebrachte Debatten die Märkte zu beunruhigen. Der Vorschlag, dass der Euro-Rettungsschirm-Fonds (EFSF) künftig Staatsanleihen von überschuldeten Euro-Mitgliedstaaten aufkauft, ist nach Ansicht der Europaministerin nicht nur inakzeptabel, sondern verstößt auch gegen den Geist des EU-Vertrages, insbesondere die No-bail-out-Klausel.

Müller stellte klar: "Diese Maßnahmen sind völlig indiskutabel und mit uns nicht zu machen. Sie führen nur zu einer unnötigen Ausweitung der Geldmenge und damit unweigerlich in die Inflation."

Der deutsche Beitrag für den Rettungsschirm umfasst bereits ein maximales Garantievolumen von 123 Mrd. Euro, so die Ministerin. Durch die Aufstockung kämen unweigerlich weitere Belastungen in Milliardenhöhe für den deutschen Steuerzahler hinzu.

Müller sagte: "Auch den Nutznießern des Rettungsschirms ist damit nicht gedient, denn früher oder später müssen sie wieder auf eigenen Füßen stehen. Nachhaltige Haushalts- und Finanzpolitik gibt es nicht ohne große Anstrengungen. Mit jeder weiteren Debatten über eine Aufstockung des aktuellen Rettungsschirms zulasten des deutschen Steuerzahlers muss ab sofort Schluss sein. Wir brauchen jetzt keine weitere Verunsicherung, sondern im Gegenteil eine Umsetzung der existierenden Beschlüsse." (Bayerische Staatskanzlei: ra)


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    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

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    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

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