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Datenschutz: Freiheit oder "Stop-Schild"


"Berlin Open '09" diskutiert den Datenschutz in der Online-Gesellschaft: Vorstellung von Open-Source-Biodatenbanken für Forschungs-Proben
Innovations-Konferenz bringt Datenschutz-Experten an einen Tisch - Datenschutz- und datensicherheitskonforme Sammlung und Speicherung von Proben für die klinische und genetische Forschung


(22.06.09) - Die Innovations-Konferenz "Berlin Open '09" greift am 22. und 23. Juni das Top-Thema Datenschutz in der vernetzten Gesellschaft auf. Einen besonderen Vortrag erwarten die Gäste von Dr. Karl-Heinz Schriever, Head IT Co-ordination bei Boehringer Ingelheim Pharma und Markus Schröder, Gründer und Geschäftsführer der Tembit Software Berlin. Die Projektpartner stellen neuartige Biodatenbanken auf Open-Source-Basis vor. Die Systeme gewährleisten eine datenschutz- und datensicherheitskonforme Sammlung und Speicherung von Proben für die klinische und genetische Forschung.

Im Mittelpunkt der hochkarätigen Präsentationen und Diskussionen steht außerdem die Nutzung persönlicher Informationen im Spannungsfeld zwischen Vertraulichkeit und Öffentlichkeit. Der Themenschwerpunkt auf der "Berlin Open '09" adressiert u. a. die Leitfrage, inwieweit die wirtschaftliche Nutzung personenbezogener Daten in einer marktwirtschaftlich ausgerichteten Informationsgesellschaft zu Selbstbestimmung und Selbstverpflichtung gehören.

Prof. Dr. jur. Bernd Lutterbeck, Initiator der "Berlin Open '09" und Professor für Wirtschaftsinformatik am Fachgebiet Informatik und Gesellschaft der TU Berlin:

"Der Datenschutz in Deutschland hat heute keine klaren Antworten auf die Herausforderungen der Netzwerk-Gesellschaft. Wir bieten auf der "Berlin Open" die Chance, die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Aspekte des Datenschutz 2.0 zu diskutieren. Wir freuen uns, dazu besonders hochkarätige Referenten gewinnen zu können."

Prof. Dr. Rainer Kuhlen, Inhaber des UNESCO Chair in Communications für Deutschland, plädiert in seiner Keynote am 1. Kongresstag für "Offenheit als Erfolgskonzept für moderne Gesellschaften". Damit gibt der Inhaber des Lehrstuhls für Informationswissenschaft an der Universität Konstanz die generelle Leitlinie für die weitere Diskussion vor.

Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit aus Bonn, greift in seinem Vortrag am 1. Kongresstag die konkreten Fragestellungen des Datenschutzes in der vernetzten Gesellschaft auf: Sein Titel "Der multipel vernetzte Mensch – eine neue Sicht auf den Datenschutz" verspricht angeregte Diskussionen zum Offline-Datenschutz 1.0 in der Netzwerk-Gesellschaft 2.0.

Dr. Thilo Weichert, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit aus Kiel, bietet am 2. Kongresstag praktische Lösungsansätze zur wirtschaftlichen Nutzung von Daten in der Online-Gesellschaft. Im Fokus seines Vortrags stehen u. a. personenbezogene Geodaten - wie Satelliten- und Luftbilder, Straßenansichten oder geodatenbasierte Dienste auf mobilen Endgeräten.

An den zwei Kongresstagen erwarten die 250 Teilnehmer mehr als 40 Beiträge zu Verwaltung, Wissenschaft, Gesundheitswesen, Geodatennutzung und Musikproduktion. Die Vorträge wurden mit einem Call for Papers ausgeschrieben. Am Abend des ersten Konferenztages werden besonders interessante Vorträge zusammen mit dem Bundesinnenministerium mit dem "Best Paper Award" der "Berlin Open '09" ausgezeichnet.

Die Teilnehmerzahl im Marshall-Haus auf dem Berliner Messegelände ist aus organisatorischen Gründen begrenzt.
(TU Berlin - Informatik & Gesellschaft: ra)

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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Zusammenhang mit Korruptionsdelikten

    Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.

  • Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick

    Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

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