Zehn-Punkte-Plan zum Verbraucherschutz im Finanzmarkt Verbesserung der Qualität der Finanzberatung und der Qualifikation der Finanzvermittler
(02.03.11) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Blaupause für mehr Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen vorgelegt. vzbv-Vorstand Gerd Billen fordert mehr Courage von der Bundesregierung: "Der Verbraucherschutz im Finanzmarkt muss national endlich institutionell verankert werden."
Während in Europa der Verbraucherschutz im Finanzmarkt seit Jahresbeginn großgeschrieben werde, hinke Deutschland weiter hinterher. Die Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner habe mit Vertretern aus Verbraucherschutz und Wirtschaft eine Zwischenbilanz zu der von ihr ausgerufenen Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen. Ziel der Offensive sei es, den Verbraucherschutz bei Finanzdienstleitungen und die Qualität der Finanzberatung zu verbessern. Billen: "Wird unser Zehn-Punkte-Plan konsequent angepackt, wird dieses Ziel erreicht."
Bisher wurden die vom Bundesverbraucherministerium (BMELV) im Juli 2009 vorgelegten Vorschläge zur Verbesserung der Qualität der Finanzberatung und der Qualifikation der Finanzvermittler nur zum Teil angegangen, wie etwa die Pflicht zur Erstellung und Aushändigung eines Beratungsprotokolls in der Anlageberatung. Gerd Billen: "Will die Bundesregierung in der Gunst der durch die Finanzkrise geprellten und verunsicherten Verbraucher wieder an Boden gewinnen, muss sie nachlegen und endlich für den erforderlichen Verbraucherschutz auf dem Finanzmarkt sorgen". Entscheidende Maßnahmen blieben bis dato von der Regierung unangetastet.
Zu den zentralen Maßnahmen gehören:
Ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Finanzvermittlung Im Zeitalter des Allfinanzvertriebs ist ein konsistentes Finanzdienstleistungsrecht erforderlich, durch das die Qualifikation von Finanzvermittlern, ihre Zulassung, Registrierung, Wohlverhaltenspflichten sowie die Haftungs- und Aufsichtsregeln vereinheitlicht werden. Wer nicht weiß, wie der Bedarf der Verbraucher zu ermitteln ist und wie man zu einer für die Verbraucher optimalen Lösung kommt, darf keine Zulassung erhalten.
Die Förderung der provisionsfreien Finanzberatung Der Begriff des Beraters ist zu schützen. Berater darf sich nur derjenige nennen, dem gesetzlich verboten ist, Provisionen bei der Finanzberatung gegen Honorar einzubehalten. Mischformen - auch produktübergreifend - sind zu verbieten. Zu verankern sind umfassende Informations- und Aufklärungspflichten über Status und Vergütung. Zusätzlich ist eine Honorarberatung ohne Provision im Wertpapiergeschäft zu ermöglichen.
Die Verbesserung der Beweislage für Verbraucher Inhalt und Struktur der Beratungsdokumentation sind gesetzlich genau vorzuschreiben. Zusätzlich ist es erforderlich, zumindest bei fehlender, fehlerhafter, nicht vollständiger oder nicht rechtzeitiger Anfertigung des Protokolls, eine Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers einzuführen. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief
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Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.
Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
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