E-Mail und Records Management 2008
Wie erfolgt die Datenqualifizierung, -organisation, -archivierung und Bereitstellung unter den Vorgaben der steuerlichen Betriebsprüfung (GDPdU)?
Fachtagung: E-Mails und Records revisionssicher und effizient archivieren: Im Spannungsfeld zwischen Compliance und Technik
(10.03.08) - Spezielle Gesetze zur Aufbewahrungspflicht von E-Mails und Records zwingen immer mehr Unternehmen, geschäftsrelevante Informationen elektronisch aufzubewahren. Die Vereon AG nimmt dies zum Anlass und veranstaltet am 3. und 4. Juni in Frankfurt und vom 24. bis 26. Juni in Zürich die Fachtagung "E-Mail und Records Management 2008".
Für die fachliche Leitung der Tagung zeichnet der ECM Spezialist Dr. Ulrich Kampffmeyer, Geschäftsführer, Project Consult verantwortlich. Die Tagung betrachtet das E-Mail und Records Management im Spannungsfeld zwischen Compliance und Technik und beantwortet, welche Compliance-Anforderungen wirklich relevant sind und welche technischen Voraussetzungen für deren Umsetzung geschaffen werden müssen.
Den Teilnehmern bietet sich eine breite Palette von Expertenvorträgen, Best Practice Reports und Panel-Diskussionen. Dr. Ulrich Kampffmeyer schildert in seinem Expertenvortrag, welche Zusammenhänge zwischen E-Mail und Records Management bestehen und gibt sein Wissen zum neuen europäischen Standard für das Records Management (MoReq2) an die Teilnehmer weiter. Welche rechtlichen Anforderungen zur Archivierung von E-Mails gelten, erklärt Dr. Jens Bücking, Rechtsanwalt und Partner, esb Rechtsanwälte bei seinem Vortrag in Frankfurt und Frau Maria Winkler, Geschäftsführende Partnerin, IT Law Consulting in ihren Ausführungen in Zürich. In einem Workshop gehen Frau Winkler in Zürich und Herr Dr. Bücking in Frankfurt vertiefend auf die rechtlichen Aspekte der elektronischen Archivierung ein und geben den Teilnehmern die Möglichkeit, Ihre individuellen Fragen zu stellen.
Einen aktuellen Projektbericht, wie die Datenqualifizierung, -organisation, -archivierung und Bereitstellung unter den Vorgaben der steuerlichen Betriebsprüfung (GDPdU) erfolgt, stellt Herbert Reschke von der DZ Bank vor. Speziell für den Zürich-Termin gibt es Best Practice Reports zum E-Mail Management bei F. Hoffmann La Roche und Electronic Records Management am Beispiel der Credit Suisse. Lorenz Neher, Senior Consultant bei der Swisscom, stellt in seinem Vortrag die Frage " Records Management und Langzeit-Archivierung - aber wie?" und gibt den Teilnehmern gleich die passenden Antworten und Lösungskonzepte.
Im Rahmen der begleitenden Fachausstellung bietet sich den Teilnehmern die Möglichkeiten sich bei führenden Unternehmen wie Cenit (nur Frankfurt), GFT und impact (nur Zürich) von deren Lösungskompetenz zu überzeugen. (Vereon: ra)
Meldungen: Markt-Nachrichten
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Massiver Datenschutzverstoß
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
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Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
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Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
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Organisierte Kriminalität ist transnational
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
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Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.