Erfolg des vzbv vor dem BGH: Zusatzentgelt beim P-Konto unzulässig Gerd Billen: "Wir erwarten, dass Banken und Sparkassen die zu Unrecht eingenommen Entgelte unbürokratisch erstatten"
(29.11.12) - Nach der Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto darf die Bank kein höheres Kontoführungsentgelt verlangen. Das entschied der Bundesgerichtshof (Urteil des BGH vom 13.11.2012 - XI ZR 145/12) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Sparkasse Bremen. "Wir erwarten, dass Banken und Sparkassen die zu Unrecht eingenommen Entgelte unbürokratisch erstatten", sagt Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv).
Wegen Regelungen zum Nachteil von Verbrauchern hat der vzbv seit Einführung des P-Kontos 2010 über 70 Kreditinstitute abgemahnt. 38 davon haben die beanstandeten Klauseln seitdem komplett oder teilweise gestrichen. In 16 Fällen erhob der vzbv Unterlassungsklage.
Im aktuellen Fall hatte die Bremer Sparkasse für die Führung des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) einen gesonderten Pauschalpreis von 7,50 Euro im Monat verlangt. Damit mussten betroffene Kunden monatlich bis zu 3,50 Euro mehr zahlen als bisher – und das bei teilweise weniger Leistung. Der Bundesgerichtshof schloss sich der Auffassung des vzbv an und beurteilte Preisklauseln als unwirksam, die ein zusätzliches Entgelt für das Führen eines P-Kontos vorsehen. Ein Kreditinstitut sei zur Führung eines P-Kontos gesetzlich verpflichtet und dürfe sich die Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung nicht zusätzlich vergüten lassen, begründet der BGH seine Entscheidung. Dies benachteilige Kunden unangemessen.
Das P-Konto wurde Mitte 2010 eingeführt und soll einen Betrag in Höhe der Pfändungsfreigrenzen vor dem Zugriff der Gläubiger schützen, sodass die Bank wichtige Lastschriften und Daueraufträge, etwa für die Miete, ausführen kann.
Doch von Beginn an beobachtet der vzbv, dass Geldinstitute ihre Kunden von der Einrichtung solcher Konten abschrecken: Häufig wird das P-Konto in Preisverzeichnissen als gesondertes Kontomodell aufgeführt und ein erhöhtes Entgelt für Kontoführung, Überweisungen oder Lastschriften verlangt. Gleichzeitig heben Geldinstitute bislang vereinbarte Kontoführungsfunktionen auf, zum Beispiel entfallen Online-Banking und die Nutzung von Selbstbedienungs-Einrichtungen und ec-Karte.
Im kommenden Jahr will der Gesetzgeber die Wirkung des P-Kontos evaluieren. "Mit einem verbesserten Kontopfändungsschutz darf kein Geschäft gemacht werden", sagt der vzbv-Vorstand. Allein auf die Fairness der Banken zu setzen, hält Billen für blauäugig: "Wenn finanziell angeschlagene Verbraucher wieder auf die Beine kommen sollen, brauchen sie eine starke Interessenvertretung, die den Markt beobachtet und ihre Rechte notfalls auch gerichtlich durchsetzt." (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief
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Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.
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