Bank-Aufsichtsräte strenger regulieren als andere Aufsichtsräte - Nicht börsennotierte Familienunternehmen weniger streng regulieren Das Kreditwesengesetz soll Aufsichtsräte von Kreditinstituten künftig verpflichten, jeweils einen Nominierungs-, Prüfungs-, Risiko- und Vergütungskontrollausschuss einzurichten
(10.01.13) - Die Mitglieder der Financial Experts Association (FEA) haben sich in einer aktuellen Befragung klar dafür ausgesprochen, den Nominierungsprozess für Aufsichtsräte zu standardisieren und zu professionalisieren. 77 Prozent der Befragten votierten für klare Vorgaben. Der 2008 gegründete Berufsverband "FEA -Financial Experts Association e.V.", der erste deutsche Berufsverband für Mitglieder in Aufsichtsgremien, entwickelt derzeit mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN) einen Praxisleitfaden für die Arbeit in Aufsichtsräten und -gremien, in dem auch der Nominierungsprozess spezifiziert werden soll.
Der Standard soll im Frühjahr 2013 in deutscher und englischer Sprache vorgestellt werden. Nur 18 Prozent halten die in der EU-Kommission diskutierte Fremdevaluierung von Aufsichtsräten alle drei oder fünf Jahre für überflüssig. 44 Prozent votieren für eine freiwillige Fremdevaluierung, 38 Prozent für eine Verpflichtung. "Die Fremdevaluierung ist eine hervorragende Chance, die Qualität und Effizienz in der Aufsichtsratsarbeit zu sichern", so Prof. Dr. Nick Gehrke, der mit mehreren Teams den Praxisleitfaden entwickelt.
Strengere Regeln für Aufsichtsräte von Banken 71 Prozent der Befragten waren dafür, Aufsichtsräte von Banken stärker zu regulieren als andere Aufsichtsräte. Dieser Forderung trägt der am 22. August 2012 von der Bundesregierung verabschiedete Gesetzentwurf, der noch vor dem 1. Januar 2013 in Kraft treten soll, bereits Rechnung. Das Kreditwesengesetz soll Aufsichtsräte von Kreditinstituten künftig verpflichten, jeweils einen Nominierungs-, Prüfungs-, Risiko- und Vergütungskontrollausschuss einzurichten.
Dabei soll der Nominierungsausschuss nicht nur die Nachfolgeplanung übernehmen, sondern auch Struktur, Größe, Zusammensetzung und Leistung von Vorstand und Aufsichtsrat überprüfen – auch die Kenntnisse und Fähigkeiten der Mitglieder. Eine knappe Mehrheit von 56 Prozent war dagegen der Auffassung, dass Aufsichtsräte von nicht börsennotierten Familienunternehmen weniger streng reguliert werden sollten als börsennotierte Unternehmen. (FEA: ra)
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