Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Weiterbildung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten im Test
Zehn Prozent der Betriebe haben keinen – Bußgelder drohen
(17.12.14) - Viele Betriebe, die gesetzlich dazu verpflichtet wären, haben keinen Datenschutzbeauftragten. Das kann teuer werden – für den Gesetzesverstoß können hohe Bußgelder verhängt werden. Eine Weiterbildung zum Datenschutzbeauftragten dauert idealer Weise mindestens fünf Tage. Sie vermittelt die notwendigen Kenntnisse und liefert Nachschlagewerke für die Praxis oft gleich mit, fand die Stiftung Warentest jetzt heraus. Im Test waren 9 Einsteigerkurse für Datenschutzbeauftragte, von denen sechs eine hohe bis sehr hohe Qualität der Kursdurchführung aufwiesen.
Kürzere Lehrgänge, heißt es in der Untersuchung, sind nicht zu empfehlen. Immerhin muss jede Menge Wissen vermittelt werden. Ein guter Kurs sollte informieren über das Datenschutzrecht, über technischen Datenschutz und über Datenschutzdokumentation. Außerdem müssen die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten, etwa die Kontrolle des Datenschutzes, und Grundlagen vermittelt werden: hier geht es etwa um Befugnisse, Sanktionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden. Bei allem sollten die inhaltlichen Schwerpunkte aber das Datenschutzrecht und der technische Datenschutz sein. Die Weiterbildungstester fordern zudem Übungen, um das Gelernte zu vertiefen. Oft gibt es zum Abschluss Prüfungen, die zwischen 40 Minuten und 3 Stunden dauern können.
Besser klappen könnte hier und da die Art des Unterrichts, der teilweise sehr uninspiriert und eintönig war. Auch stellten sich zu große Lerngruppen als hinderlich heraus. Kurios: Bei vier Anbietern wurden die persönlichen Daten der Testpersonen, die die Kurse inkognito besuchten, bei der Anmeldung und bei Kontaktanfragen unverschlüsselt übers Internet übertragen.
Die Studie wurde gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. (Stiftung Warentest: ra)
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