Erfüllung an die regulatorische Berichterstellung


Plattform zur regulatorischen Berichterstattung bietet alle notwendigen Funktionalitäten zur Erfüllung der AnaCredit-Anforderungen der EZB
AnaCredit hat zum Ziel, ein zentrales Register granularer Daten über die von Finanzinstituten innerhalb der Eurozone gewährten Kredite für die Europäische Zentralbank (EZB) zu erstellen

(18.08.15) - Axiom Software Laboratories (AxiomSL), Anbieterin von Lösungen zum regulatorischen Meldewesen und zum Risikomanagement, hat bestätigt, dass ihre Plattform zur regulatorischen Berichterstellung alle Funktionalitäten umfasst, die Finanzunternehmen benötigen, um die AnaCredit-Verordnung (Analytical Credit Dataset) zu erfüllen, wovon vermutlich zahlreiche Institutionen in der Eurozone sowie andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) erheblich betroffen sein werden.

AnaCredit hat zum Ziel, ein zentrales Register granularer Daten über die von Finanzinstituten innerhalb der Eurozone gewährten Kredite für die Europäische Zentralbank (EZB) zu erstellen. Aktuell wird der Entwurf der Verordnung ausgearbeitet. Die Thesenpapiere und Arbeiten zur Folgenabschätzung deuten jedoch darauf hin, dass AnaCredit für Finanzunternehmen innerhalb der Eurozone – und in anderen Ländern der Europäischen Union, die sich für die Einführung der Verordnung entschieden haben, – mit zahlreichen Herausforderungen verbunden sein wird.

Im Rahmen von AnaCredit müssen Unternehmen über 100 Datenattribute melden, von denen viele über verschiedene Systeme verstreut sind und bislang noch nie zur externen Berichterstattung benötigt wurden. Die Grenze für das berichtspflichtige Kreditrisikoengagement wird voraussichtlich niedrig liegen (die EZB erwägt eine Grenze von 25.000 Euro auf Kreditnehmerseite). Das bedeutet, dass zahlreiche Institutionen betroffen sein werden, wenn die Berichterstattung 2017 beginnt, und zahlreiche Berichte übermitteln müssen.

Die Plattform von AxiomSL wurde eigens entwickelt, um die Erfüllung der an die regulatorische Berichterstellung gestellten Anforderungen, wie AnaCredit, zu automatisieren. Die Plattform aggregiert Daten aus verschiedenen Systemen. Die Daten werden angereichert und validiert, bevor sie in die geforderten Berichte eingepflegt werden, welche dann an die Aufsichtsbehörde zu übermitteln sind.

Die Plattform von AxiomSL bietet eine beispiellose Nutzbarkeit und Transparenz. Dies beinhaltet die Möglichkeit, Kontrollberichte anhand nutzerfreundlicher Kriterien wie geografische Region, Produkttyp und Unternehmen zu segmentieren. Dadurch können Finanzunternehmen einfacher sicherstellen, dass ihre AnaCredit-Berichte schnell von den zuständigen internen Teams abgezeichnet werden.

Bei der Durchsicht ihrer Kontrollberichte können die Nutzer eine genaue Prüfung von den Werten innerhalb ihrer Berichte bis hin zu den Quelldaten vornehmen und bei Bedarf manuelle Änderungen vornehmen. Darüber hinaus unterstützt die Plattform Abstimmungen zwischen AnaCredit und anderen regulatorischen Berichten, um eine Konsistenz zwischen den Einreichungen an unterschiedliche Behörden zu gewährleisten.

"Wir beobachten ein großes Interesse an AnaCredit. Die neue Verordnung betrifft zahlreiche Institutionen und fordert detaillierte Berichte über das Kreditrisikoengagement, das bislang keinen aufsichtbehördlichen Kontrollen dieser Art unterlag", so Ed Royan, Chief Operating Officer EMEA bei AxiomSL. "Um die Vielzahl der geforderten Berichte meistern zu können, benötigen Unternehmen eine transparente, skalierbare Plattform. Die diesbezügliche Stärke von AxiomSL wurde immer wieder durch die erfolgreiche Nutzung unserer Plattform für verschiedenste Anforderungen im Bereich der Berichterstattung demonstriert – die von Basel III/der Eigenkapitalrichtlinie IV (CRD IV) und dem FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) bis hin zum Firm Data Submission Framework (FDSF) und zur Berichterstattung von Zentralbanken in mehreren Rechtssystemen reichen. Unsere regulatorischen und Softwarentwicklungs-Experten beobachten AnaCredit genau und sind bereit, unsere Lösung gezielt abzustimmen, sobald die endgültige Verordnung veröffentlicht wird. Wir freuen uns darauf, in den kommenden Monaten mit zahlreichen bestehenden und neuen Kunden an deren AnaCredit-Projekten zu arbeiten." (AxiomSL: ra)


AxiomSL: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Hamburgs Lobbyregistergesetz verabschiedet

    Transparency International Deutschland und Mehr Demokratie begrüßen die Verabschiedung des Hamburger Lobbyregistergesetzes durch die Hamburgische Bürgerschaft. Die Hamburger Regionalteams von Transparency Deutschland und Mehr Demokratie hatten bereits im Jahr 2023 ein Lobbyregister mit exekutivem und legislativem Fußabdruck gefordert.

  • Chancen für das Vertragsmanagement

    Die EU-Verordnung "eIDAS 2.0" schafft klare Regeln für digitale Identitäten und elektronische Signaturen. Im Mittelpunkt steht die Einführung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) - eine digitale Brieftasche, mit der sich Unternehmen und Privatpersonen sicher online ausweisen, Nachweise speichern und Verträge qualifiziert elektronisch unterzeichnen können.

  • Auskunftsersuchen der Behörden

    mailbox.org, der auf Datenschutz und Datensicherheit spezialisierte E-Mail-Dienst aus Berlin, hat ihren jährlichen Transparenzbericht zu behördlichen Auskunftsanfragen für 2024 veröffentlicht und zieht Bilanz. Die Gesamtanzahl der behördlichen Auskunftsanfragen an mailbox.org ist im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen, von insgesamt 133 im Jahr 2023 zu 83 Anfragen in 2024.

  • Effizienzsteigerung des Finanzwesens

    Die Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft (BVR, DSGV, VÖB und Bankenverband) haben am 1. Januar 2025 das giroAPI Scheme gestartet. Mit diesem Rahmenwerk setzen die Kreditinstitute in Deutschland auf die zukunftssichere API-Technologie, um die Entwicklung innovativer Dienstleistungen in einem ersten Schritt rund um den Zahlungsverkehr und Kontoinformationen voranzutreiben.

  • EBA-Leitlinien zu ESG-Risiken

    Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat am 9. Januar 2025 die finalen Leitlinien zum Management von ESG-Risiken veröffentlicht. Sie sind ab 11. Januar 2026 anzuwenden. Kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, sogenannte SNCIs, haben eine ein Jahr längere Umsetzungszeit. Banken und Sparkassen arbeiten seit langem intensiv daran, steuerungsrelevante Methoden zum Management von ESG-Risiken zu entwickeln.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen