Compliance mit Solvency II


Die Solvency II-Richtlinie zwingt deutsche Versicherer zur Einführung einer Compliance-Funktion
Der Compliance-Gedanke muss im Versicherungsunternehmen permanent kommuniziert und vom Management beispielhaft vorgelebt werden

(14.10.11) - Die neue Solvency-II-Richtlinie verpflichtet Versicherungen in Deutschland spätestens ab Januar 2013 zur Einführung einer Compliance-Funktion. Diese soll die Unternehmensorgane beraten, das interne Kontrollsystem überwachen sowie Änderungen im Rechtsumfeld frühzeitig erkennen und analysieren. Die Compliance-Spezialistin digital spirit entwickelt zusammen mit Fachexperten der Versicherungsbranche bereits jetzt nachhaltige Schulungsprogramme, die den Unternehmen helfen, die geplanten gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Eine rechtzeitige Umsetzung der Richtlinie wird den Versicherungsunternehmen damit erleichtert.

"Die besten Compliance-Konzepte verpuffen wirkungslos, wenn sie im Unternehmensalltag nicht konsequent gelebt werden. Der Compliance-Gedanke muss im Versicherungsunternehmen permanent kommuniziert und vom Management beispielhaft vorgelebt werden. Damit wird die erforderliche interne Akzeptanz gefördert und zugleich erreicht, dass der Compliance-Ansatz in den Köpfen der handelnden Personen verankert wird", meint Jürgen Bürkle, Rechtsanwalt und Leiter Konzern-Rechtsabteilung/Compliance-Officer bei Stuttgarter Lebensversicherung a.G., der als Fachautor maßgeblich an der Entwicklung der Lernprogramme von digital spirit beteiligt ist. "Effektive Compliance, die Rechtsverstöße möglichst vermeidet, trägt dazu bei, die Reputation des Versicherungsunternehmens zu schützen und damit den wirtschaftlichen Unternehmenserfolg zu fördern", ist Bürkle überzeugt.

Solvency-II ist eine Europa-Richtlinie, die alle Versicherungsunternehmen in Deutschland betrifft. Bei Rechtsverstößen kann die Versicherungsaufsichtsbehörde Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder abberufen und ihnen ihre Tätigkeit untersagen. Wesentliche Rechtsverstöße können als letztes Mittel dazu führen, dass die Aufsichtsbehörde dem Versicherungsunternehmen die Konzession entzieht. (digital spirit: ra)

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