ESG mit Esker
Neue, EU-weite Regelung zum ESG-Reporting CSRD erweitert Kreis der Unternehmen, die ihren Jahresabschlüssen nichtfinanzielle Berichte hinzufügen
Wie Esker bei der Datenerhebung unterstützt
Nachhaltigkeit steht in der Politik weiter weit oben auf der Prioritätenliste. Die Europäische Union verabschiedete Ende 2022 neue Gesetze zur nichtfinanziellen Berichterstattung, die die bestehenden Regelungen für Konzerne Non-Financial Reporting Directive (NFRD) auf weitere Unternehmen und mit neuen Rahmenbedingungen erweitern. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden nun europaweit über 55.000 Unternehmen (zuvor 11.700 Unternehmen) in der Europäischen Union gestaffelt ab Fiskaljahr 2024 (einzureichen 2025) Berichte über ihre Nachhaltigkeit inklusive der CO2-Fußabdrücke mit ihren Jahresabschlüssen einreichen. Der Begriff der Doppelten Wesentlichkeit spielt dabei bei der Berichterstattung eine zentrale Rolle. So setzen sich die Reports aus der Perspektive der finanziellen Wesentlichkeit (äußere Einflüsse) und der sozialen und Umweltwesentlichkeit (Einfluss der Unternehmen auf ihre Umwelt) zusammen. zwölf Schlüsselpunkte werden nun erfasst und bewertet.
Die ersten Unternehmen, die die neue Berichterstattung umsetzen werden, fallen bereits unter die NFRD-Richtlinien. Diese Konzerne und Großunternehmen reichen die angepassten Reports für das Fiskaljahr 2024 mit ihren Jahresabschlüssen 2025 ein. Im Jahr darauf werden alle weiteren großen Unternehmen mit über 250 Mitarbeitenden, einem Jahresumsatz von mindestens 40 Millionen Euro und einer Bilanzsumme ab 20 Millionen Euro folgen (sofern mindestens zwei der aufgeführten drei Kriterien zutreffen). Darauf werden börsennotierte KMU in die Pflicht genommen und ein Jahr später internationale Unternehmen, die in Europa einen Netto-Umsatz von über 150 Millionen Euro erwirtschaften und eine lokale Niederlassung in der EU betreiben. Da Unternehmen künftig bis zu 1.200 Datenpunkte tracken müssen, um alle relevanten Kennzahlen zusammenzustellen, ist eine Wesentlichkeitsanalyse ratsam, die durch spezialisierte Beratungen durchgeführt werden kann, sofern die internen Ressourcen dies nicht ermöglichen. (Esker: ra)
eingetragen: 12.09.24
Newsletterlauf: 02.12.24
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