Compliance in der Außenwirtschaft


See- und Luftfrachtforum Hamburg: Unternehmen sollten sich frühzeitig auf zollrechtliche Veränderungen einstellen
Auflösung des Hamburger Freihafens - Neue Nachweispflichten für Umsatzsteuerzwecke - Modernisierter Zollkodex

(13.04.12) - Unternehmen aus Zoll und Logistik haben einen großen Informationsbedarf im Hinblick auf bevorstehende zollrechtliche Veränderungen – das zeigte das "See- und Luftfrachtforum Hamburg "von Kewill. So lag der Fokus der Veranstaltung unter anderem auf der Umwandlung des Hamburger Freihafens in einen Seezollhafen, den neuen Nachweispflichten für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhr und innergemeinschaftlichen Lieferungen sowie der Zukunft der Zolllager-Verwaltung. Das übergreifende Fazit der Experten aus Wirtschaft, Behörden und Verbänden, die Kewill für ihre Veranstaltung gewinnen konnte, lautete, dass Unternehmen ihre IT-Systeme so früh wie möglich den Veränderungen zollrechtlicher Rahmenbedingungen anpassen sollten.

Auflösung des Hamburger Freihafens: vermeidbare Risiken
Einen bedeutsamen thematischen Schwerpunkt des See- und Luftfrachtforums, das insbesondere für Unternehmen aus dem norddeutschen Raum konzipiert wurde, stellte die Umwandlung des Hamburger Freihafens in einen Seezollhafen dar. Ab dem 1. Januar 2013 bedeutet dies für alle betroffenen Unternehmen weitreichende zollrechtliche Veränderungen. Sowohl Werner Trimborn vom Hauptzollamt Hamburg-Hafen als auch Hans-Peter Grage von Hellmann Worldwide Logistics empfahlen den anwesenden Gästen, möglichst früh alle notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen einzuleiten, damit am Stichtag kein erhöhter logistischer Aufwand oder unnötige Kosten aufgrund ungeübter Prozesse drohen.

Ein zentraler Schritt stellt in diesem Kontext der Umstieg auf eine geeignete Softwarelösung dar, die allen Anforderungen der veränderten zollrechtlichen Rahmenbedingung gerecht wird. Auf diese Weise lässt sich die Teilnahme am zolleigenen IT-Verfahren "Atlas", die mit der Umwandlung in einen Seezollhafen auch für alle Unternehmen des Freihafen-Areals obligatorisch wird, bereits im Vorfeld der Umstellung im Echtbetrieb durchführen.

Ein Blick in die Zukunft: Modernisierter Zollkodex und Union Costums Code
Darüber hinaus standen auch die neuen Nachweispflichten für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhr und innergemeinschaftlichen Lieferungen auf der Veranstaltungsagenda. Rechtsanwältin Jutta Knell vom Deutschen Speditions- und Logistikverband e.V. präsentierte den Standpunkt ihres Verbands, der allen Speditions- und Logistikunternehmen davon abrät, die Verpflichtung zur Einholung und Aufbewahrung der Gelangensbestätigung auf sich zu nehmen. Annemarie Schulz von Unilok Logistik GmbH blickte in ihrem Vortrag zur Geschichte des Zolllagers in die Zukunft. So skizzierte sie ein Szenario, in dem Zolllager-Regelungen wohl künftig nicht mehr im Modernisierten Zollkodex (MZK), sondern möglicherweise im geplanten Unions-Zollkodex erfasst sein werden. Über den aktuellen Stand des MZK, der spätestens zum 24. Juni 2013 in Kraft treten soll, und des Union Customs Code (UCC), dessen erster Entwurf seit Ende Februar existiert, informierte Andreas Giger, Produktmanager EMEA im Bereich Zollabwicklung von Kewill.

See- und Luftfrachtforum als wichtige Informationsplattform
Christian Hinder
vom Zolldienstleister Zollspezialist erläuterte am Beispiel des Air Cargo Pools die zentralen Vorteile automatisierter Zollabwicklungsprozesse. Neben einer Reduzierung des Zeit- und Verwaltungsaufwands gewährleisten elektronische Abläufe zudem ein sicheres und schnelles Generieren der Ausgangsmitteilung. Ähnliche Vorteile bietet auch "Zabis"-Port allen am Hafengeschehen beteiligten Unternehmen. Wie Wolfgang Weckes, Leiter der Hamburger Niederlassung von Kewill, in seinem Vortrag erläuterte, nutzt die Softwarelösung das zentrale Hafensystem als Datendrehscheibe, sodass Daten direkt nach der Erfassung an den Betreiber des für den jeweiligen Hafen zuständigen Providers weitergeleitet werden. Kewills Zollsoftware, die für verschiedene Auftragsarten eingesetzt werden kann, sorgt somit für eine maximale Transparenz und eine unkomplizierte Erfassung der Auftragsdaten. (Kewill: ra)

Kewill: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Diversity, Equity, Inclusion, Belonging - DEIB

    Ingram Micro hat ihren Environmental, Social and Governance (ESG)-Report für das Kalenderjahr 2023 veröffentlicht, der Einblicke in wichtige ESG-Themen wie die Verringerung der Kohlenstoffemissionen, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer sowie Vielfalt, Gerechtigkeit, Integration und Zugehörigkeit (Diversity, Equity, Inclusion, Belonging - DEIB) und Unternehmensführung bietet.

  • Hashthink Technologies steigt als Gesellschafter

    Das deutsche Legal/RegTech Startup LEX AI GmbH und der Kanadische KI- und Daten- Spezialist Hashthink Technologies Inc. kooperieren bei der Entwicklung und Globalisierung der "LEX AI"-SaaS-Plattform.

  • E-Invoicing entscheidender Erfolgsfaktor

    Vertex gab die Übernahme von ecosio bekannt. ecosio ist Anbieterin im Bereich B2B-Integration, spezialisiert auf elektronischen Datenaustausch (EDI) und elektronische Rechnungsstellung. Das Closing steht unter dem Vorbehalt der üblichen österreichischen behördlichen Genehmigung.

  • Kapitalmarktzugang für Unternehmen

    Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) ist der Entwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG II) ein Signal in die richtige Richtung. Der Gesetzentwurf enthält Maßnahmen zur Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für Unternehmen, zur Förderung des Fondsmarkts sowie zur Verschlankung aufsichtlicher Vorgaben.

  • Compliance, Kryptowährungen & ESG-Daten

    Nach der Unterzeichnung einer Absichtserklärung zu Beginn dieses Jahres geben die Digital Token Identifier (DTI) Foundation und Crypto Risk Metrics (CRM) die Implementierung von ESG-bezogenen Daten in der DTI-Datenbank bekannt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen