Compliance in der Außenwirtschaft


See- und Luftfrachtforum Hamburg: Unternehmen sollten sich frühzeitig auf zollrechtliche Veränderungen einstellen
Auflösung des Hamburger Freihafens - Neue Nachweispflichten für Umsatzsteuerzwecke - Modernisierter Zollkodex

(13.04.12) - Unternehmen aus Zoll und Logistik haben einen großen Informationsbedarf im Hinblick auf bevorstehende zollrechtliche Veränderungen – das zeigte das "See- und Luftfrachtforum Hamburg "von Kewill. So lag der Fokus der Veranstaltung unter anderem auf der Umwandlung des Hamburger Freihafens in einen Seezollhafen, den neuen Nachweispflichten für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhr und innergemeinschaftlichen Lieferungen sowie der Zukunft der Zolllager-Verwaltung. Das übergreifende Fazit der Experten aus Wirtschaft, Behörden und Verbänden, die Kewill für ihre Veranstaltung gewinnen konnte, lautete, dass Unternehmen ihre IT-Systeme so früh wie möglich den Veränderungen zollrechtlicher Rahmenbedingungen anpassen sollten.

Auflösung des Hamburger Freihafens: vermeidbare Risiken
Einen bedeutsamen thematischen Schwerpunkt des See- und Luftfrachtforums, das insbesondere für Unternehmen aus dem norddeutschen Raum konzipiert wurde, stellte die Umwandlung des Hamburger Freihafens in einen Seezollhafen dar. Ab dem 1. Januar 2013 bedeutet dies für alle betroffenen Unternehmen weitreichende zollrechtliche Veränderungen. Sowohl Werner Trimborn vom Hauptzollamt Hamburg-Hafen als auch Hans-Peter Grage von Hellmann Worldwide Logistics empfahlen den anwesenden Gästen, möglichst früh alle notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen einzuleiten, damit am Stichtag kein erhöhter logistischer Aufwand oder unnötige Kosten aufgrund ungeübter Prozesse drohen.

Ein zentraler Schritt stellt in diesem Kontext der Umstieg auf eine geeignete Softwarelösung dar, die allen Anforderungen der veränderten zollrechtlichen Rahmenbedingung gerecht wird. Auf diese Weise lässt sich die Teilnahme am zolleigenen IT-Verfahren "Atlas", die mit der Umwandlung in einen Seezollhafen auch für alle Unternehmen des Freihafen-Areals obligatorisch wird, bereits im Vorfeld der Umstellung im Echtbetrieb durchführen.

Ein Blick in die Zukunft: Modernisierter Zollkodex und Union Costums Code
Darüber hinaus standen auch die neuen Nachweispflichten für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhr und innergemeinschaftlichen Lieferungen auf der Veranstaltungsagenda. Rechtsanwältin Jutta Knell vom Deutschen Speditions- und Logistikverband e.V. präsentierte den Standpunkt ihres Verbands, der allen Speditions- und Logistikunternehmen davon abrät, die Verpflichtung zur Einholung und Aufbewahrung der Gelangensbestätigung auf sich zu nehmen. Annemarie Schulz von Unilok Logistik GmbH blickte in ihrem Vortrag zur Geschichte des Zolllagers in die Zukunft. So skizzierte sie ein Szenario, in dem Zolllager-Regelungen wohl künftig nicht mehr im Modernisierten Zollkodex (MZK), sondern möglicherweise im geplanten Unions-Zollkodex erfasst sein werden. Über den aktuellen Stand des MZK, der spätestens zum 24. Juni 2013 in Kraft treten soll, und des Union Customs Code (UCC), dessen erster Entwurf seit Ende Februar existiert, informierte Andreas Giger, Produktmanager EMEA im Bereich Zollabwicklung von Kewill.

See- und Luftfrachtforum als wichtige Informationsplattform
Christian Hinder
vom Zolldienstleister Zollspezialist erläuterte am Beispiel des Air Cargo Pools die zentralen Vorteile automatisierter Zollabwicklungsprozesse. Neben einer Reduzierung des Zeit- und Verwaltungsaufwands gewährleisten elektronische Abläufe zudem ein sicheres und schnelles Generieren der Ausgangsmitteilung. Ähnliche Vorteile bietet auch "Zabis"-Port allen am Hafengeschehen beteiligten Unternehmen. Wie Wolfgang Weckes, Leiter der Hamburger Niederlassung von Kewill, in seinem Vortrag erläuterte, nutzt die Softwarelösung das zentrale Hafensystem als Datendrehscheibe, sodass Daten direkt nach der Erfassung an den Betreiber des für den jeweiligen Hafen zuständigen Providers weitergeleitet werden. Kewills Zollsoftware, die für verschiedene Auftragsarten eingesetzt werden kann, sorgt somit für eine maximale Transparenz und eine unkomplizierte Erfassung der Auftragsdaten. (Kewill: ra)

Kewill: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Hamburgs Lobbyregistergesetz verabschiedet

    Transparency International Deutschland und Mehr Demokratie begrüßen die Verabschiedung des Hamburger Lobbyregistergesetzes durch die Hamburgische Bürgerschaft. Die Hamburger Regionalteams von Transparency Deutschland und Mehr Demokratie hatten bereits im Jahr 2023 ein Lobbyregister mit exekutivem und legislativem Fußabdruck gefordert.

  • Chancen für das Vertragsmanagement

    Die EU-Verordnung "eIDAS 2.0" schafft klare Regeln für digitale Identitäten und elektronische Signaturen. Im Mittelpunkt steht die Einführung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) - eine digitale Brieftasche, mit der sich Unternehmen und Privatpersonen sicher online ausweisen, Nachweise speichern und Verträge qualifiziert elektronisch unterzeichnen können.

  • Auskunftsersuchen der Behörden

    mailbox.org, der auf Datenschutz und Datensicherheit spezialisierte E-Mail-Dienst aus Berlin, hat ihren jährlichen Transparenzbericht zu behördlichen Auskunftsanfragen für 2024 veröffentlicht und zieht Bilanz. Die Gesamtanzahl der behördlichen Auskunftsanfragen an mailbox.org ist im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen, von insgesamt 133 im Jahr 2023 zu 83 Anfragen in 2024.

  • Effizienzsteigerung des Finanzwesens

    Die Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft (BVR, DSGV, VÖB und Bankenverband) haben am 1. Januar 2025 das giroAPI Scheme gestartet. Mit diesem Rahmenwerk setzen die Kreditinstitute in Deutschland auf die zukunftssichere API-Technologie, um die Entwicklung innovativer Dienstleistungen in einem ersten Schritt rund um den Zahlungsverkehr und Kontoinformationen voranzutreiben.

  • EBA-Leitlinien zu ESG-Risiken

    Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat am 9. Januar 2025 die finalen Leitlinien zum Management von ESG-Risiken veröffentlicht. Sie sind ab 11. Januar 2026 anzuwenden. Kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, sogenannte SNCIs, haben eine ein Jahr längere Umsetzungszeit. Banken und Sparkassen arbeiten seit langem intensiv daran, steuerungsrelevante Methoden zum Management von ESG-Risiken zu entwickeln.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen