Gibt es ein Schmiergeldsystem bei MAN?


Die MAN AG wird verdächtigt, den Verkauf ihrer Fahrzeuge mit Schmiergeldern gefördert zu haben
Einzellfälle oder gar ein System: Wer sich für MAN-Fahrzeuge entschied, habe "Provision" bezogen


(08.05.09) - Die Staatsanwaltschaft München I hat am 5. Mai 2009 im Zuge einer deutschlandweiten Aktion die Geschäftsräume der MAN AG, MAN Nutzfahrzeuge AG, MAN Truck & Bus Deutschland GmbH und 39 Niederlassungen der MAN Truck & Bus Deutschland GmbH sowie die Privatwohnungen von drei Beschuldigten durchsucht. Es geht um Korruption.

Die Staatsanwaltschaft teilte mit:
"Es besteht der Verdacht, dass bei der MAN Nutzfahrzeuge AG ein System zur Förderung des Absatzes von Lkw und Bussen im Bundesgebiet existierte. Der Vertrieb der MAN Nutzfahrzeuge AG erfolgt im Inland über die Niederlassungen der MAN Truck & Bus Deutschland GmbH. Das System ermöglichte es den Verkäufern in den Niederlassungen sogenannte Provisionen an Personen zu zahlen, die bei den Kunden der MAN Nutzfahrzeuge AG für den Einkauf der Lkw bzw. Busse verantwortlich waren. Mit den Bestechungszahlungen bezweckten die Niederlassungsverkäufer, dass die Einkäufer für ihre jeweiligen Arbeitgeber Kauf- bzw. Leasingverträge über Lkw bzw. Busse mit der MAN Nutzfahrzeuge AG und nicht mit einem ihrer Mitbewerber abschlossen. Zudem geht die Staatsanwaltschaft Hinweisen darauf nach, dass Provisionen nicht nur im Inland, sondern auch an Angestellte und Beauftragte ausländischer Unternehmen bzw. an ausländische Amtsträger gezahlt wurden."

Auslöser für die Einleitung des Ermittlungsverfahrens seien Hinweise der Finanzbehörden gewesen, nachdem die als Provisionen bezeichneten Zahlungen an die Mitarbeiter der Kundenfirmen der MAN Nutzfahrzeuge AG aufgefallen waren. Weitere Auskünfte konnte die Staatsanwaltschaft München I aus ermittlungstaktischen Gründen nicht geben.

In einer Presseerklärung teilte MAN weiterhin mit:
"Es besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der Verdacht, dass zwischen 2002 und 2005 beim Verkauf von Nutzfahrzeugen verdeckte Provisionszahlungen in einer Gesamthöhe von ca. 1 Million Euro in Deutschland und mehrere Millionen Euro im Ausland erfolgt sind."

Die MAN AG habe der Staatsanwaltschaft die volle Unterstützung zur Aufklärung der Vorwürfe zugesichert und werde dazu mit den Ermittlungsbehörden eng kooperieren, heißt es in der Erklärung.

Außerdem wies MAN darauf hin:
"Im Code of Conduct (Verhaltensrichtlinie) der MAN Gruppe ist für alle Mitarbeiter verbindlich festgelegt, dass Zuwendungen aller Art durch Mitarbeiter der MAN Gruppe mit dem Ziel, Aufträge oder unbillige Vorteile für MAN oder andere Personen zu erhalten, untersagt sind. MAN toleriert kein gesetzes- oder regelwidriges Verhalten."

MAN leitet interne Sonderprüfung ein

Einen Tag nach Bekanntwerden der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, hat MAN eine interne Sonderprüfung zu Provisionszahlungen bei MAN Nutzfahrzeuge eingeleitet. Die Revisionsabteilung des Unternehmens werde dabei von externen Experten unterstützt, heißt es in einer weiteren Presseerklärung. Ziel der Untersuchung sei es, zur vollständigen Aufklärung des Verdachts beizutragen und mögliches Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter offenzulegen. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen den Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt werden

Außerdem stellt MAN in ihrer Presseerklärung fest:
"Provisionszahlungen sind grundsätzlich zulässig, soweit damit eine tatsächliche Leistung abgegolten wird. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft besteht jedoch der Verdacht, dass durch missbräuchliche Provisionszahlungen zwischen 2002 und 2005 gegen geltende Regelungen verstoßen wurde. Die Aufklärung des Verdachts liegt auch im Interesse von MAN. Dabei kooperiert MAN eng mit der Staatsanwaltschaft.

Bei MAN gelten für alle Mitarbeiter verbindliche Verhaltensrichtlinien und klare Regelungen, die in den letzten Jahren kontinuierlich weiterentwickelt worden sind. Damit sind Zuwendungen aller Art durch Mitarbeiter der MAN Gruppe mit dem Ziel, unbillig Vorteile oder Aufträge für MAN oder andere Personen zu erhalten, untersagt. Das Compliance-System von MAN beinhaltet außerdem einen Compliance-Verantwortlichen und ein Steuerungsgremium zur Durchsetzung der Regeln, eine Compliance-Hotline und zwei externe Ombudsleute, an die sich Mitarbeiter auch anonym wenden können.

Der Code of Conduct enthält ein eindeutiges Bekenntnis zum freien und fairen Wettbewerb. MAN toleriert kein regelwidriges Verhalten seiner Mitarbeiter."
(MAN: ra)

Lesen Sie auch:
Finanzbehörden und Bestechungszahlungen
MAN verstärkt ihr Compliance-System



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen