MAN legt Amnestieprogramm für Mitarbeiter auf
Korruptionsskandal: MAN-Beschäftigte sollen freiwillig mit Hinweisen zur Aufklärung der Sachverhalte im Zusammenhang der laufenden Ermittlungen beitragen
Die Amnestie gilt zwischen Mitarbeiter und Unternehmen, schützt aber nicht vor eventuellen strafrechtlichen Maßnahmen
(20.05.09) - Zur raschen und vollständigen Aufklärung des Vorwurfes unrechtmäßiger Provisionszahlungen hat MAN ein Amnestieprogramm für Mitarbeiter beschlossen. Beschäftigte des Unternehmens sollen freiwillig mit Hinweisen zur Aufklärung der Sachverhalte im Zusammenhang der laufenden Ermittlungen beitragen. Im Gegenzug verzichtet MAN grundsätzlich im Rahmen des Amnestieprogramms auf mögliche Schadensersatzforderungen und Kündigungen.
Mitarbeiter, die am Amnestieprogramm teilnehmen wollen, können sich bis zum 16. Juni 2009 an den Ombudsmann der MAN-Gruppe wenden. Der Ombudsmann kann Mitarbeiter vorab über das Amnestieprogramm informieren, ohne dass die Identität gegenüber dem Unternehmen bekannt gegeben wird. Die Amnestie gilt zwischen Mitarbeiter und Unternehmen, schützt aber nicht vor eventuellen strafrechtlichen Maßnahmen. Die Staatsanwaltschaft begrüßt aber eine uneingeschränkte Kooperation und wird dies im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei auskunftswilligen Mitarbeitern positiv berücksichtigen.
MAN hat sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe eine interne Sonderprüfung zu Provisionszahlungen mit externen Experten eingeleitet. Das Amnestieprogramm ist sowohl ein wichtiger Bestandteil der laufenden internen Prüfung als auch ein Angebot zur Zusammenarbeit an möglicherweise betroffene Mitarbeiter. MAN hat ein hohes Interesse, dass alle Vorwürfe schnell und umfassend aufgeklärt werden. (MAN: ra)
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