Panalpina: Einigung im US-Korruptionsverfahren


Verstöße gegen den US Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) kosten 81,9 Millionen US-Dollar
Panalpina verpflichtet sich, ihre Compliance-Regelungen und Compliance-Prozesse fortlaufend zu verbessern sowie dem DOJ regelmäßig Bericht über die Fortschritte zu erstatten


(11.11.10) - Panalpina gab in der letzten Woche die Beendigung des vom US-Justizministerium (DOJ) sowie der US-Börsenaufsicht (SEC) geführten Verfahrens gegen das Unternehmen wegen Verstößen gegen den US Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) bekannt. Die Vereinbarung sieht vor, dass Panalpina insgesamt 81,9 Millionen US-Dollar bezahlt.

Im Zuge des Vergleichs schloss Panalpina Welttransport (Holding) AG mit dem DOJ eine Vereinbarung über den Strafaufschub, ein sogenanntes "Deferred Prosecution Agreement" (DPA) ab, das für den Zeitraum von drei Jahren eine Befreiung von strafrechtlicher Verfolgung vorsieht. Panalpina verpflichtet sich darin, im Gegenzug ihre Compliance-Regelungen und -Prozesse fortlaufend zu verbessern sowie dem DOJ regelmäßig Bericht über die Fortschritte zu erstatten.

Werden die Verpflichtungen im Hinblick auf die zukünftigen Compliance-Anstrengungen erfüllt, wird das DOJ am Ende der Drei-Jahresperiode alle Vorwürfe gegen das Unternehmen fallen lassen.

Darüber hinaus wird sich die US-Tochtergesellschaft der Panalpina Welttransport (Holding) AG, Panalpina Inc., gegenüber den vom DOJ vorgebrachten Verstößen gegen die Rechnungslegungs- bestimmungen des FCPA schuldig bekennen. Daraus resultiert eine Geldstrafe in Höhe von USD 70,6 Millionen, die in vier Raten zu zahlen ist.

Ferner wird das Unternehmen das endgültige Urteil in einem von der SEC angestrengten Zivilverfahren akzeptieren und eine zusätzliche Zahlung in Höhe von USD 11,3 Millionen leisten. Alle Vereinbarungen müssen noch gerichtlich bestätigt werden.

Monika Ribar, CEO von Panalpina, sagte: "Mit der Beilegung dieser Klagen geht ein sehr schmerzhaftes Kapitel in der Geschichte von Panalpina zu Ende. Gleichzeitig bedeutet dies das Ende einer sehr belastenden Zeit von drei Jahren, in der wir erfolgreich Mängel erkannt und beseitigt haben. Jetzt ist es an der Zeit, in die Zukunft zu blicken und auf der von uns entwickelten starken und tragfähigen Compliance-Kultur aufzubauen. Wir sind zudem zuversichtlich, Geschäftsbeziehungen zu Kunden, die aufgrund der Untersuchungen die Zusammenarbeit mit Panalpina eingestellt oder reduziert haben, wieder zu intensivieren. Dank der neuen Führungskultur und beträchtlicher Verbesserungen unserer Compliance-Systeme sind wir heute ein wesentlich stärkeres Unternehmen."

Das DOJ lobte die "beispielhafte" Zusammenarbeit und die umfassende Aufarbeitung seitens Panalpina, die tiefgreifenden Änderungen der Managementkultur sowie des Geschäftsgebarens insbesondere in Ländern mit hohen Risiken. Panalpinas Kooperation mit den US-Behörden, eigene interne Untersuchungen und umfassende Anstrengungen in der Beseitigung von Mängeln sowie das Bekenntnis zu einem wirksamen Compliance-Programm, führten zu bedeutenden Zugeständnissen in der Beurteilung des Falls. Dazu gehört eine Reduktion der Geldstrafe.

Um den auferlegten Verpflichtungen des DPA hinsichtlich Compliance und Berichterstattung nachzukommen, hat Panalpina einen externen Compliance-Berater beigezogen. Die Kosten für die Compliance-Beratung sind in der zuvor kommunizierten Rückstellung von CHF 128 Millionen bereits enthalten. Panalpinas Legal and Compliance Committee wird die Compliance-Verpflichtungen, denen das Unternehmen im Rahmen des DPA zugestimmt hat, überwachen.

Panalpina führte umfangreiche interne Untersuchungen in neun Ländern durch, zudem wurden in weiteren 36 Ländern Transaktionen und operationelle Abläufe überprüft. Darüber hinaus nahm Panalpinas Compliance-Abteilung eine umfassende und systematische Risikobeurteilung der Geschäftsprozesse in 33 Ländern vor, von denen die meisten risikobehaftete Schwellenmärkte betrafen.

Die Überprüfungen umfassten auch Geschäftsbeziehungen mit beauftragten Drittparteien. In der Folge hat Panalpina die Geschäftsbeziehungen zu denjenigen Drittfirmen eingestellt, welche die hohen Compliance-Standards des Unternehmens nicht erfüllten. Zudem wurde der Geschäftsbetrieb in drei Ländern einschließlich Nigeria ganz eingestellt, in denen die Compliance-Risiken aus Unternehmenssicht als unüberwindbar betrachtet wurden.

Panalpina hat mit dem Ziel der strikten Einhaltung des FCPA und anderer Anti-Korruptionsgesetze industrieweit führende Compliance-Strukturen und -Programme eingeführt. Zu den wichtigsten von Panalpina ergriffenen Maßnahmen zählen die Entwicklung modernster Compliance-Richtlinien und -Programme mit der Unterstützung des renommierten Basel Institute on Governance, die Einrichtung einer speziellen global tätigen Compliance-Organisation, die gemeinsam mit der internen Revision den Geschäftsbetrieb in allen Ländern prüft, in denen Panalpina tätig ist, die Durchführung von persönlichen und internetbasierten Anti-Korruptionsschulungen, die Einführung einer systematischen Drittparteien-Due Diligence sowie die Entwicklung eines Whistleblowing-Programms. (Panalpina Gruppe: ra)

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