Unternehmensstrafrecht für Deutschland gefordert


Umsetzung der OECD-Konvention gegen Korruption auf dem Prüfstand: Transparency fordert höhere Strafen für Korruptionsdelikte von Unternehmen und Verbesserung des Hinweisgeberschutzes
Neben einer aktiven Strafverfolgung ist die Frage des Strafmaßes entscheidend dafür, ob sich Unternehmen davon abschrecken lassen, sich auf korruptive Geschäfte einzulassen

(05.11.13) - Transparency International hat den Bericht "Exporting Corruption" zum Stand der Strafverfolgung der Auslandsbestechung von Amtsträgern im Geschäftsverkehr in OECD-Ländern veröffentlicht. Deutschland wird neben Großbritannien, der Schweiz und den USA eine aktive Verfolgung der Auslandsbestechung bescheinigt. Das ist zwar gut, aber nicht genug, um Unternehmen effektiv davon abzuhalten, korruptiven Angeboten nachzugeben. Untersuchungen zeigen, dass die Bereitschaft deutscher Unternehmen, im Ausland zu bestechen, in den letzten Jahren nicht zurückgegangen ist. Auf dem Bestechungszahlungsindex, der genau das misst, verharrt Deutschland seit 2008 bei 8,6 von 10 Punkten.

Neben einer aktiven Strafverfolgung ist die Frage des Strafmaßes entscheidend dafür, ob sich Unternehmen davon abschrecken lassen, sich auf korruptive Geschäfte einzulassen. Hier hat Deutschland zwar die mögliche Geldbuße, die gegen Unternehmen verhängt werden kann, von 1 Million auf 10 Millionen Euro angehoben. Das Strafmaß bleibt jedoch weiterhin zu gering.

Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hat angekündigt, Eckpunkte für die Einführung eines Unternehmensstrafrechts in der nächsten Justizministerkonferenz am 14. November 2013 vorzustellen.

Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland, sagte: "Wir erwarten mit Spannung die Vorschläge von Nordrhein-Westfalens Justizminister zur Einführung eines Unternehmensstrafrechts. Die OECD fordert dies seit langem. In einer globalisierten Wirtschaftswelt können wir uns nicht erlauben, internationale Empfehlungen zu unterminieren. Das fällt der Wirtschaft im Zweifel irgendwann auf die Füße."

Entdeckungsrisiko durch verbesserten Hinweisgeberschutz erhöhen
Ein weiterer Faktor, der in Unternehmen präventiv wirkt, ist die Frage, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, entdeckt zu werden. Hier empfiehlt der Bericht "Exporting Corruption" den Hinweisgeberschutz in Deutschland zu stärken. International gibt es diesbezüglich Druck: OECD, G20 und Europarat fordern Deutschland auf, den Hinweisgeberschutz in der Privatwirtschaft zu verbessern. Die OECD hatte Deutschland Anfang 2011 eine Zweijahresfrist eingeräumt, die entsprechenden Empfehlungen umzusetzen - leider ohne Erfolg. Deutschland ist jetzt erneut aufgefordert, bis März 2014 über Fortschritte zu berichten.

"Wir nehmen den besorgniserregenden Trend war, dass die Interessen der beschuldigten Arbeitgeber stärker geschützt werden, als die von Hinweisgebern. Hier müssen wir eine bessere Balance finden. Auf Wirtschaftsseite finden wir mit dieser Forderung jedoch kaum Gehör. Unternehmensvertreter müssen sich jedoch überlegen, wie ernst sie es tatsächlich mit der Korruptionsbekämpfung meinen. Nur ein ganzheitlicher Ansatz ist erfolgversprechend", so Edda Müller.

Zum Hintergrund
Das Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr (OECD Konvention) ist seit 1999 in Kraft. Es stellt einen wichtigen Meilenstein im Kampf gegen Korruption dar, denn davor war es vollkommen legal für deutsche Unternehmen Amtsträger im Ausland zu bestechen. Die Umsetzung der Konvention in das deutsche Recht erfolgte mit dem Internationalen Bestechungs-Gesetz (IntBestG), das ebenfalls 1999 in Kraft trat.

Zum Bericht "Exporting Corruption" 2013: http://www.transparency.de/fileadmin/pdfs/Themen/Internationales/2013_ExportingCorruption_OECDProgressReport_EN.pdf
(Transparency: ra)

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Diversity, Equity, Inclusion, Belonging - DEIB

    Ingram Micro hat ihren Environmental, Social and Governance (ESG)-Report für das Kalenderjahr 2023 veröffentlicht, der Einblicke in wichtige ESG-Themen wie die Verringerung der Kohlenstoffemissionen, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer sowie Vielfalt, Gerechtigkeit, Integration und Zugehörigkeit (Diversity, Equity, Inclusion, Belonging - DEIB) und Unternehmensführung bietet.

  • Hashthink Technologies steigt als Gesellschafter

    Das deutsche Legal/RegTech Startup LEX AI GmbH und der Kanadische KI- und Daten- Spezialist Hashthink Technologies Inc. kooperieren bei der Entwicklung und Globalisierung der "LEX AI"-SaaS-Plattform.

  • E-Invoicing entscheidender Erfolgsfaktor

    Vertex gab die Übernahme von ecosio bekannt. ecosio ist Anbieterin im Bereich B2B-Integration, spezialisiert auf elektronischen Datenaustausch (EDI) und elektronische Rechnungsstellung. Das Closing steht unter dem Vorbehalt der üblichen österreichischen behördlichen Genehmigung.

  • Kapitalmarktzugang für Unternehmen

    Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) ist der Entwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG II) ein Signal in die richtige Richtung. Der Gesetzentwurf enthält Maßnahmen zur Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für Unternehmen, zur Förderung des Fondsmarkts sowie zur Verschlankung aufsichtlicher Vorgaben.

  • Compliance, Kryptowährungen & ESG-Daten

    Nach der Unterzeichnung einer Absichtserklärung zu Beginn dieses Jahres geben die Digital Token Identifier (DTI) Foundation und Crypto Risk Metrics (CRM) die Implementierung von ESG-bezogenen Daten in der DTI-Datenbank bekannt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen