Recht auf pauschalierten Schadenersatz


Umfrage: Verbraucher befürworten Recht auf schnelles Internet
vzbv fordert eine angemessene Versorgung mit schnellem Internet

(24.11.15) – Eine repräsentative Umfrage zeigt: Vier von fünf Verbrauchern sind für ein Recht auf schnelles Internet und für Entschädigungen bei Geschwindigkeitsproblemen. "Breitband-Internet gehört zur Grundversorgung wie Wasser oder Strom. Wir fordern einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet, auch und gerade in ländlichen Regionen", so Klaus Müller, Vorstand des vzbv.Schnelles Internet gehört zum Leben dazu wie die Wasserversorgung oder der Stromanschluss. 81 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher sind dafür, dass jeder ein Recht auf einen schnellen Internetanschluss haben sollte. 80 Prozent befürworten, dass Verbraucher eine Entschädigung vom Anbieter bekommen sollen, wenn das Internet langsamer ist als versprochen. Das zeigt eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Emnid im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

"Oberste Priorität der Bundesregierung beim Breitbandausbau muss sein, dass alle Verbraucher bis 2018 in einer angemessenen Geschwindigkeit surfen können. Wer keinen schnellen Internetanschluss hat, wird immer mehr abgehängt. Alle Verbraucher sollten ein Recht auf einen schnellen Internetanschluss haben. Wenn der Anschluss ständig langsamer ist, als vom Anbieter versprochen, müssen Verbraucher eine Entschädigung bekommen. Wenn der Zug oder das Flugzeug zu spät kommen, erhalten Verbraucher auch Geld zurück", sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

Anbieter verpflichten: Breitbanduniversaldienst
Eine Studie im Auftrag der EU-Kommission vom Oktober 2015 zeigt, dass in Deutschland für mehr als 3 Prozent der Verbraucher in ländlichen Regionen nicht einmal zwei Megabit pro Sekunde (Mbit/s) Übertragungsgeschwindigkeit zur Verfügung stehen. Der vzbv fordert, schnelles Internet für alle über einen Breitbanduniversaldienst sicherzustellen. Schnelles Internet heißt für den vzbv: Die Anbieter sollen mindestens die Bandbreite zur Verfügung stellen, die tatsächlich bereits von einer Mehrheit der Teilnehmer genutzt wird. Beispielrechnung: 2015 nutzten über 80 Prozent mindestens 4 Mbit/s – die sollte es somit mindestens flächendeckend geben. Zählt man die Mehrheit der Teilnehmer als über 50 Prozent, wären es sogar 11 MBit/s. Aus Sicht des vzbv wäre das bis 2018 erreichbar. Der vzbv fordert die Etablierung eines solchen Mechanismus. Die Mindestgeschwindigkeit könnte sich dynamisch entsprechend des Bedarfs weiterentwickeln. Schon heute ist dafür im Telekommunikationsgesetz ein Finanzierungsmechanismus vorgesehen: Alle Telekommunikationsunternehmen mit mindestens vier Prozent Marktanteil müssten sich an den Kosten für den flächendeckenden Ausbau beteiligen.

Der vzbv fordert, dass die Anbieter verpflichtet werden, stets mindestens 75 Prozent der versprochenen "bis zu"-Bandbreiten auch tatsächlich zu liefern. Dies entspricht der DIN-Norm für Internetzugänge. Das Europäische Parlament hat zudem am 27. Oktober 2015 die Verordnung zum einheitlichen Telekommunikationsmarkt beschlossen. Darin ist vorgesehen, dass die Mitgliedsstaaten für Leistungsverstöße, etwa erhebliche Abweichungen von den vertraglichen Maximalbandbreiten, Sanktionen einführen. Der vzbv fordert, dass ein pauschalierter Schadenersatz für solche Leistungsverstöße eingeführt wird. Dafür sollte der Breitband-Test der Bundesnetzagentur als "zertifizierter Überwachungsmechanismus" im Sinne der Verordnung eingestuft werden. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Teil der "Koalition gegen Korruption"

    Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. hat die Stadt Regensburg in Bayern als neues korporatives kommunales Mitglied aufgenommen. Der Vorstand der Organisation stimmte der Aufnahme der Stadt am Freitag, den 15. September 2023, einstimmig zu

  • Blick auf die Risiken ist wesentlich

    Den Beschluss des Rats der Europäischen Zentralbank (EZB), ihr Projekt zur Entwicklung eines digitalen Euro in eine Vorbereitungsphase zu überführen, betrachtet die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) positiv.

  • Mehr Wettbewerb für weniger Steuergeldausgaben

    Wie die öffentliche Verwaltung genau Steuermittel im Rahmen des öffentlichen Einkaufs einsetzt, darüber herrscht in Deutschland wie auch in anderen europäischen Ländern seit Jahrzehnten Unklarheit. Das soll sich mit der Einführung sogenannter "eForms" ändern. Ab dem 25.10.2023 werden standardisierte Bekanntmachungsdokumente für Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte europaweit verpflichtend. Die Nortal AG begleitet die Einführung in Deutschland von Beginn an.

  • Datenschutz-Wiki wieder online

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) und der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. betreiben seit Anfang Juli 2023 gemeinsam das Datenschutz-Wiki weiter.

  • Über ein EQS-System Missstände melden

    Die österreichische Bundesbeschaffung GmbH (BBG) verleiht der EQS Group ihr Partner-Siegel. Der Einkaufspartner der öffentlichen Hand nimmt damit die digitalen EQS-Hinweisgebersysteme in das BBG-Portfolio auf.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen