Recht auf pauschalierten Schadenersatz


Umfrage: Verbraucher befürworten Recht auf schnelles Internet
vzbv fordert eine angemessene Versorgung mit schnellem Internet

(24.11.15) – Eine repräsentative Umfrage zeigt: Vier von fünf Verbrauchern sind für ein Recht auf schnelles Internet und für Entschädigungen bei Geschwindigkeitsproblemen. "Breitband-Internet gehört zur Grundversorgung wie Wasser oder Strom. Wir fordern einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet, auch und gerade in ländlichen Regionen", so Klaus Müller, Vorstand des vzbv.Schnelles Internet gehört zum Leben dazu wie die Wasserversorgung oder der Stromanschluss. 81 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher sind dafür, dass jeder ein Recht auf einen schnellen Internetanschluss haben sollte. 80 Prozent befürworten, dass Verbraucher eine Entschädigung vom Anbieter bekommen sollen, wenn das Internet langsamer ist als versprochen. Das zeigt eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Emnid im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

"Oberste Priorität der Bundesregierung beim Breitbandausbau muss sein, dass alle Verbraucher bis 2018 in einer angemessenen Geschwindigkeit surfen können. Wer keinen schnellen Internetanschluss hat, wird immer mehr abgehängt. Alle Verbraucher sollten ein Recht auf einen schnellen Internetanschluss haben. Wenn der Anschluss ständig langsamer ist, als vom Anbieter versprochen, müssen Verbraucher eine Entschädigung bekommen. Wenn der Zug oder das Flugzeug zu spät kommen, erhalten Verbraucher auch Geld zurück", sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

Anbieter verpflichten: Breitbanduniversaldienst
Eine Studie im Auftrag der EU-Kommission vom Oktober 2015 zeigt, dass in Deutschland für mehr als 3 Prozent der Verbraucher in ländlichen Regionen nicht einmal zwei Megabit pro Sekunde (Mbit/s) Übertragungsgeschwindigkeit zur Verfügung stehen. Der vzbv fordert, schnelles Internet für alle über einen Breitbanduniversaldienst sicherzustellen. Schnelles Internet heißt für den vzbv: Die Anbieter sollen mindestens die Bandbreite zur Verfügung stellen, die tatsächlich bereits von einer Mehrheit der Teilnehmer genutzt wird. Beispielrechnung: 2015 nutzten über 80 Prozent mindestens 4 Mbit/s – die sollte es somit mindestens flächendeckend geben. Zählt man die Mehrheit der Teilnehmer als über 50 Prozent, wären es sogar 11 MBit/s. Aus Sicht des vzbv wäre das bis 2018 erreichbar. Der vzbv fordert die Etablierung eines solchen Mechanismus. Die Mindestgeschwindigkeit könnte sich dynamisch entsprechend des Bedarfs weiterentwickeln. Schon heute ist dafür im Telekommunikationsgesetz ein Finanzierungsmechanismus vorgesehen: Alle Telekommunikationsunternehmen mit mindestens vier Prozent Marktanteil müssten sich an den Kosten für den flächendeckenden Ausbau beteiligen.

Der vzbv fordert, dass die Anbieter verpflichtet werden, stets mindestens 75 Prozent der versprochenen "bis zu"-Bandbreiten auch tatsächlich zu liefern. Dies entspricht der DIN-Norm für Internetzugänge. Das Europäische Parlament hat zudem am 27. Oktober 2015 die Verordnung zum einheitlichen Telekommunikationsmarkt beschlossen. Darin ist vorgesehen, dass die Mitgliedsstaaten für Leistungsverstöße, etwa erhebliche Abweichungen von den vertraglichen Maximalbandbreiten, Sanktionen einführen. Der vzbv fordert, dass ein pauschalierter Schadenersatz für solche Leistungsverstöße eingeführt wird. Dafür sollte der Breitband-Test der Bundesnetzagentur als "zertifizierter Überwachungsmechanismus" im Sinne der Verordnung eingestuft werden. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

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