Fiktive Steuervorteile als irreführend beanstandet


Wettbewerbszentrale beanstandet Werbung von Pflegediensten – Unzutreffende Angaben zur Pflegenote häufig Grund für Beschwerden
In den von der Wettbewerbszentrale als irreführend beanstandeten Fällen wurden allerdings veraltete, bessere Testergebnisse in der Werbung verwendet, obwohl die Pflegedienste in einem aktuellen Test schlechter abgeschnitten hatten



Die Wettbewerbszentrale hat in diesem Jahr Werbemaßnahmen von insgesamt 19 Pflegediensten wegen irreführender Angaben beanstandet. Schwerpunkt waren dabei die vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) vergebenen Pflegenoten, die in den beanstandeten Fällen falsch angegeben waren. In 3 Fällen erkannten die betreffenden Pflegedienste erst im Rahmen eines Gerichtsverfahrens den von der Wettbewerbszentrale geltend gemachten Unterlassungsanspruch an. Ein Verfahren läuft noch, in den übrigen Fällen wurde die Werbung geändert.

Fälle unzutreffend angegebener Pflegenoten als irreführend beanstandet
Grund zur Beanstandung gab es überwiegend im Hinblick auf in der Werbung angegebene Pflegenoten. Viele ambulante Pflegedienste nutzen die vom MDK verliehenen Noten als Werbeinstrument. Das ist grundsätzlich zulässig, allerdings müssen die werblichen Angaben den Tatsachen entsprechen.

In den von der Wettbewerbszentrale als irreführend beanstandeten Fällen wurden allerdings veraltete, bessere Testergebnisse in der Werbung verwendet, obwohl die Pflegedienste in einem aktuellen Test schlechter abgeschnitten hatten. Zum Teil waren die Abweichungen erheblich: So warb ein Hamburger Unternehmen im Internet mit einer vom MDK verliehenen Pflegenote von "1,3", obwohl die aktuelle Benotung bei "3,0" lag. Aber auch schon geringfügige Abweichungen können für Verbraucher relevant sein.

"Die Pflegenoten sind für Betroffene und deren Angehörige bei einer so schwerwiegenden Entscheidung wie der Wahl eines Pflegedienstes ein wichtiges Auswahlkriterium. Umso mehr müssen sie sich darauf verlassen können, dass die Pflegenoten wahr sind. Und natürlich verschafft sich derjenige, der mit einer besseren als der tatsächlich vergebenen Pflegenote wirbt, einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz.", so Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung bei der Wettbewerbszentrale und dort zuständig für den Gesundheitsbereich.

Zum Hintergrund:
Die Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) überprüfen einmal im Jahr die Qualität der ambulanten und stationären Pflegedienste. Dabei wird eine Gesamtnote (sog. Pflegenote) aus zahlreichen Einzelkriterien gebildet. Die Pflegenoten werden von den Landesverbänden der Pflegekassen in sogenannten Transparenzberichten im Internet veröffentlicht.

Aussagen zur Qualität der Versorgung vor Ort als irreführend beanstandet
Die Wettbewerbszentrale hat erfolgreich die nachfolgende Werbung eines Pflegedienstes als irreführend beanstandet: Dessen Inhaber erläuterte im Rahmen seines Internetauftritts, dass die Gründung des Unternehmens auf seine Frau zurückgehe, die in ihrem Alltag im Krankenhaus von Patienten erfahren habe, wie "desolat und unprofessionell" die bisherige Versorgung vor Ort sei. Da habe man dann einen "wirklich guten" Pflegedienst gegründet, um diesen "notleidenden Menschen" besser zu helfen. Der Haken an der Sache war: Es gab vor Ort zahlreiche Mitbewerber, die eine bessere Gesamtnote als der Werbende erzielt hatten.

Preiswerbung unter Einrechnung von fiktiven Steuervorteilen als irreführend beanstandet
Ein anderes Unternehmen versuchte, die Kosten für die Pflege zu "schönen", indem es mit einem Festpreis warb, bei dem bereits fiktive Steuervorteile abgezogen wurden. Diese Art der Preisgestaltung hat die Wettbewerbszentrale als unlauter moniert. Allerdings erhielt sie das Schreiben als nicht zustellbar zurück: Unter der auf der Homepage angegebenen Anschrift in Frankfurt ließ sich das Unternehmen nicht ermitteln. Auf die weitere Beanstandung, die die Wettbewerbszentrale daraufhin an die im Impressum angegebene Adresse in Warschau gerichtet hatte, erfolgte keine Reaktion.

Bei einer derartigen Konstellation ist es nicht nur zeit- und kostenaufwändig, wettbewerbsrechtliche Ansprüche durchzusetzen. Auch Verbraucher müssen sich in diesem Fall bewusst sein, dass sie Verträge mit einem Unternehmen abschließen, das sich bei Problemen offenbar ganz gezielt auf seinen Sitz im Ausland zurückzieht.
(Wettbewerbszentrale: ra)

eingetragen: 30.12.18
Newsletterlauf: 19.02.19

Wettbewerbszentrale: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Einhaltung von Compliance-Anforderungen

    Finanzunternehmen stehen vor neuen Herausforderungen: Strenge Regulatorik wie die EU-Verordnung DORA (Digital Operational Resilience Act) setzt hohe Standards, um die IT-Sicherheit zu stärken. Doch wie lassen sich diese Anforderungen effizient umsetzen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit steigern? Das EU-Forschungsprojekt "EMERALD" liefert Antworten.

  • KI-basierte Data- und Analytics-Dienste

    Creditreform vertieft ihre strategische Partnerschaft mit Experian. Das globale Data-, Analytics- und Technologieunternehmen übernimmt im Zuge einer Kooperationsvereinbarung mit Creditreform deren Unternehmenstochter Boniversum, die insbesondere im deutschlandweiten Konsumentengeschäft etabliert ist. Die Vereinbarung umfasst außerdem eine Technologie- und Datenallianz sowie eine Vertriebspartnerschaft.

  • Wie Unternehmen Revenera nutzen können

    Revenera, Anbieterin von Plattformen zur Software-Monetarisierung, Open-Source-Compliance und Installation, hat die Ergebnisse der Studie "The Total Economic Impact (TEI) for Revenera" bekannt gegeben. Die Studie wurde von Forrester Consulting durchgeführt und zeigt, wie Kunden von Revenera von neuen Software-Monetarisierungsmodellen, effektivem Berechtigungsmanagement, verbesserter Compliance und einer beschleunigten Markteinführung profitieren.

  • Compliance-Vorgaben erfüllen

    Scrive, Anbieterin von Lösungen für elektronische Signaturen und eIDs, erweitert ihre Präsenz und ihr Angebot für Kunden im deutschen Markt. Das Unternehmen hat Anfang 2025 ein Büro in Berlin in der Nähe des Ostbahnhofs eröffnet, um die Expansion in einen der für Scrive wichtigsten Wachstumsmärkte voranzutreiben. Außerdem bietet Scrive ein ausschließlich in Europa gehostetes Service-Portfolio, das insbesondere für Kunden mit hohen regulatorischen und Compliance-Anforderungen geeignet ist.

  • Weltweit wird e-Invoicing zunehmend eingesetzt

    Vertex gab die Erweiterung ihres Chief Strategy Office (CSO) bekannt: Christopher Hall und Kathya Capote Peimbert haben umfangreiche Erfahrung in den Bereichen e-Invoicing, globale Steuer-Compliance und ERP-Integration. Mit der Erweiterung des CSO untermauern sie das kontinuierliche Engagement von Vertex für Innovation und Exzellenz, um Unternehmen bei der Bewältigung der immer komplexer werdenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu unterstützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen