Sicherstellung der REACH-Compliance
Die aus der REACH-Verordnung resultierenden Pflichten hören jedoch nicht mit der Registrierung auf
Stoffe, die im Anhang XIV gelistet sind, dürfen nach Ablauf der individuellen Fristen nicht mehr in Verkehr gebracht bzw. verwendet werden, es sei denn es wurde eine Zulassung erteilt
(10.09.09) – Die tec4U Ingenieurgesellschaft mbH us Saarbrücken ist spezialisiert auf die Umsetzung der "Material Compliance"-Anforderungen von Unternehmen. Ein sehr wesentlicher und bedeutender Bestandteil dieses Themenkomplexes ist die REACH-Compliance (Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien). tec4U hat bereits 4000 Lieferantenbewertungen sowie diverse REACH-Workshops durchgeführt und so ihre Kunden unter anderem im Rahmen der (Vor-)registrierung erfolgreich unterstützt. Die aus der REACH-Verordnung resultierenden Pflichten hören jedoch nicht mit der Registrierung auf.
In diesem Zusammenhang aktuell diskutiert wird die von der europäischen Chemikalienagentur ECHA zum 1. Juni 2009 veröffentlichte Empfehlung, 7 Substanzen der Kandidatenliste in den Anhang XIV aufzunehmen. Diese Bekanntgabe bezüglich der SVHC (substances of very high concern) resultierend aus der REACH-Verordnung wirft massenhaft Fragen auf. Vielen ist unklar, ob diese Stoffe nun verboten sind und was die Aufnahme in Anhang XIV überhaupt bedeutet.
Fakt ist, dass Stoffe, die im Anhang XIV gelistet sind, nach Ablauf der individuellen Fristen nicht mehr in Verkehr gebracht bzw. verwendet werden dürfen, es sei denn es wurde eine Zulassung erteilt. Die Entscheidung der Kommission bezüglich der aktuell empfohlenen SVHC wird Ende 2009 erwartet. Die Klassifizierung von Stoffen als SVHC, sowie die letztendlich Aufnahme in den Anhang XIV ist ein kontinuierlicher Prozess. Allein die Kandidatenliste kann auf bis zu 3000 Substanzen anwachsen.
Durch die potentielle Aufnahme in Anhang XIV bergen die Stoffe ein enormes Ausfallrisiko für den Verwender, was im schlimmsten Fall zu einem Produktionsstopp führen kann. Ebenso essentiell ist die Sicherstellung der Informationsweitergabe, denn eine fehlerhafte oder fehlende Dokumentation (Stoffsicherheitsbereicht des Downstream Users) und Kommunikation kann mit Freiheitsstrafen und enormen Geldbußen geahndet werden.
Die tec4U unterstützt ihre Kunden bei der Implementierung und Durchführung eines funktionellen SVHC Monitorings (IT-unterstützt durch den SVHC - Checker), ebenso wie bei der Erstellung von REACH-konformen Sicherheitsdatenblättern und der Durchführung von chemischen Analysen. Zur Minimierung des Ausfallrisikos bietet die tec4U REACH-Statusanalysen an, die sowohl den Ausfall der Produkte (produktions- und produktbezogen), als auch den möglichen Ausfall der Lieferanten betrachten. (tec4U: ra)
tec4U Ingenieurgesellschaft: Steckbrief
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