Viele Kreditprozesse vereinfachen
Umfangreiche neue gesetzliche Anforderungen im Kreditbereich
GAD bietet mit den bank21-Releases 4.5 und 4.6. viele neue Kreditfunktionalitäten
(17.12.09) - GAD, Spezialistin für Banken-IT, bietet mit dem aktuellen "bank21-Release 4.5" neue interessante Kredit-Funktionalitäten, die viele Kreditprozesse vereinfachen sollen. Seit Ende November können 450 Volks- und Raiffeisenbanken im Norden und Westen Deutschlands mit der Einführung des Rahmenkredits "neu" z. B. auch Konten verschiedener Kunden eines Engagements zu einem Rahmenkredit zusammenfassen.
Ein Leitkonto ist dafür nicht mehr erforderlich – die Tauschreihenfolge wird frei vereinbart. Ein Kunde kann nun an mehreren Rahmenkrediten teilnehmen. Ebenfalls möglich sind Befristungen und Teilbefristungen. Der Anlage des Rahmenkredites in Fremdwährung wie auch der Einbeziehung unterschiedlicher Fremdwährungskonten in einen Euro- oder Währungs-Rahmenkredit steht nichts entgegen.
Eine weitere wichtige Neuerung in bank21-Kredit ist das "VR-Firmenkunden-Schnell-Rating" (FSR). Ziel dieses Rating-Modells ist es, den hohen Zeitaufwand für die Erfassung von Jahresabschlussunterlagen und die Beantwortung umfangreicher qualitativer Fragenkataloge durch eine automatisierte Verhaltensbewertung zu minimieren. Das neue Firmenkunden-Schnell-Rating ermöglicht so eine deutliche Verschlankung des Kundenbewertungsprozesses im definierten Kundensegment.
Ab dem Frühjahr 2010 bietet bank21 eine einfache Lösung für die private Baufinanzierungsberatung – den so genannten Quick-Check. Nach der Eingabe von nur ca. 15 Datenfeldern zeigt der Quick-Check dem Bankmitarbeiter die dem Kundenwunsch entsprechenden bankeigenen Darlehen und Verbundprodukte mit den jeweiligen Konditionen und Provisionen an. Das schafft Vergleichbarkeit der Produkte untereinander und damit mehr Transparenz. Das gleichzeitige Angebot passender Versicherungslösungen der R+V Versicherung rundet die Beratungsleistung ab und ermöglicht die Generierung zusätzlicher Erträge.
Das bank21-Release 4.6 im Frühjahr 2010 wird aus Kreditsicht sehr umfangreich werden. Ein Grund dafür liegt unter anderem in den vielen gesetzlichen Neuerungen.
Am 1. April 2010 tritt das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-Novelle I, Scoring) in Kraft, die mehr Transparenz für den Kunden garantiert. Banken werden dem Kunden zukünftig umfassende Auskünfte über das Zustandekommen und die Bedeutung automatisierter Scoring-Einschätzungen geben müssen.
Die technische Lösung dafür bietet die GAD mit einer standardisierten Scoring-Auskunft, die übernommene, verdichtete bzw. interpretierte Informationen aus den verhaltensbasierten VR-Ratings und dem "Schufa-GenoScore" beinhaltet. Zudem ermöglicht die Umsetzung des Risikobegrenzungsgesetzes in bank21 eine frühzeitige und umfassende Information der Verbraucher zum Ende der Zinsbindung und der Abtretbarkeit von Darlehensforderungen.
Zusätzlich dazu wird bank21 auch für das Kontopfändungsschutzgesetz (das sog. P-Konto), das am 1. Juli 2010 in Kraft tritt, eine umfassende Lösung zur Verfügung stellen. Konten- und pfändungsrelevante Daten werden in bank21 in einer übersichtlichen Darstellung zusammengeführt, um Freibeträge sowie für eine Auskehrung zur Verfügung stehende Mittel automatisch zu ermitteln und zu verwalten.
Eine erhebliche Prozessverschlankung wird mit der Realisierung der elektronischen Zession für Lebensversicherungen und Bausparverträge möglich. Abtretungsanzeigen und Wertbestätigungen können künftig schnell und papierlos zwischen teilnehmenden Partnern ausgetauscht werden.
Eine weitere wichtige Neuerung ist die Verbraucherkreditrichtlinie. Sie spielt praktisch in alle bank21-Kredit-Komponenten hinein. Damit verbunden sind besondere Informationspflichten gegenüber dem Kunden vor Vertragsabschluss, während der Vertragslaufzeit und bei Vertragsbeendigung – ein umfassendes und wichtiges Thema für alle Banken. (GAD: ra)
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