Halbherzige Umsetzung der Kodex-Vorgaben


Transparenz im Nebel: Wie eine gut gemeinte Initiative durch mangelhafte oder halbherzige Umsetzung am Ziel vorbeiführt
Die Entwicklung der Transparenzregelungen im Gesundheitswesen



Dr. Klaus Geldsetzer

Seit 2016 veröffentlichen pharmazeutische Unternehmen geldwerte Vorteile an Fachkreisangehörige und Organisationen im Gesundheitswesen. Die Fachverbände haben dafür ihre Verhaltenskodizes mit sogenannten Transparenzregeln erweitert. Nach anfänglicher Berichterstattung in der Presse werden die Veröffentlichungen jedoch von der breiten Mehrheit der Bevölkerung nicht wahrgenommen. Zudem meint der Autor dieses Artikels, dass die Regeln eher zur Intransparenz führen, als dass sie die Beziehungen zwischen der Industrie und den Fachkreisen wirklich offenlegen.

Bereits zu Anfang der letzten Dekade zeichnete sich ab, dass einige Länder eine gesetzliche Regelung anstrebten, dass alle mittelbaren und unmittelbaren Geldaufwendungen und sonstigen Leistungen an Angehörige der medizinischen Fachkreise zu veröffentlichen wären. Dies sollte gewährleisten, dass im besonderen Dreiecksverhältnis Patient – Fachkreise – Kostenträger (Kostenträger sind in Deutschland die Krankenkassen) von finanziellen Vorteilen unabhängige Therapieentscheidungen getroffen werden.

Die genannten Fachkreise umfassen "Ärzte und Apotheker sowie alle Angehörigen medizinischer, zahnmedizinischer, pharmazeutischer oder sonstiger Heilberufe und sämtliche andere Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit berechtigt sind, Humanarzneimittel zu verschreiben, zu empfehlen oder anzuwenden oder mit diesen in erlaubter Weise Handel zu treiben" sowie "alle medizinischen und wissenschaftlichen Organisationen, diesich aus Angehörigen der Fachkreise zusammensetzen."


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 2, 2023, Seite 88 bis 93) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.


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Im Überblick: ZRFC

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)

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    Mit der Gründung einer ausländischen Betriebsstätte sind umfangreiche rechtliche und organisatorische Anforderungen verknüpft. Deshalb erfolgt eine bewusste Begründung erst bei einer dauerhaft angelegten Geschäftstätigkeit im jeweiligen Land.

  • Generative KI als Chance

    Für die kommenden Monate erwarten deutsche Finanzvorstände keine Erholung der Geschäftsaussichten und zeigen sich deutlich pessimistischer als noch im Frühjahr, so der neue CFO Survey Herbst 2023 von Deloitte.

  • Cyberrisiken und Versicherungen

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    Die Datenschutz-Grundverordnung1 (DS-GVO) sieht Datenschutz als Compliance-Management- System. Blickt man auf die Struktur der Verordnung, so enthält diese alle wesentlichen Elemente eines solchen. Da darf auch eine Zertifizierung eines Datenschutz-Compliance-Systems nicht fehlen. Art. 42 DSGVO befasst sich mit der Zertifizierung und Art. 43 DSGVO mit der Zulassung von Zertifizierern.

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    Vorurteile und Compliance? Das passt scheinbar nicht zusammen. Aufgrund der Bezüge zur Rechtswissenschaft ist Justitias Bild stets präsent. Ihre drei Attribute Augenbinde, Waage und Richtschwert verdeutlichen, dass das Recht ohne Ansehen der Person (Augenbinde), nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage (Waage) gefällt und mit der nötigen Härte (Richtschwert) durchgesetzt wird.

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    Durch die kürzlich verabschiedete EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) legt die Europäische Union den Fokus auf transparente Lieferketten, Umweltschutz, Menschenrechtsachtung und Nachhaltigkeit.

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