Risikomanagement für Menschenrechte


Die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes in der Unternehmenspraxis - Ein Erfahrungsbericht
Unternehmerische Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards erstmals gesetzlich geregelt



Dr. Alexandra Albrecht-Baba, David Wilbers

In wenigen Monaten tritt nun das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern in Kraft. Es verlangt die Einführung eines Risikomanagements für Menschenrechte. Welche Wege gibt es, sich dem Thema menschenrechtliche Sorgfaltspflichten zu nähern? Muss ein Unternehmen, das ein angemessenes Compliance-Management-System implementiert hat, das Rad neu erfinden? Dieser Beitrag gibt eine Übersicht über die Anforderungen des LkSG und fasst erste Erfahrungen einer praktischen Umsetzung zusammen.

Seit Beginn der 2000er-Jahre begannen sich Verbraucher zunehmend dafür zu interessieren, ob die von ihnen nachgefragten Produkte unter Beachtung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen hergestellt werden. In Kalifornien wurde im Jahr 2012 mit dem California Transparency in Supply Chains Act (CTSCA) ein erster Versuch unternommen, gegenüber Verbrauchern mehr Transparenz über die Produktionsbedingungen von Waren und Gütern zu schaffen. Dieser Versuch griff zu kurz, denn das Gesetz verpflichtete die Hersteller nicht zur Umsetzung besonderer Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechten in der Lieferkette. Als sogenanntes Berichtspflichtengesetz forderte es lediglich Angaben dazu, wie die Hersteller gedachten, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten zu erfüllen (zum Beispiel durch Audits, Zertifizierungen, Schulungen etc.). Ob diese Maßnahmen tatsächlich umgesetzt wurden, war nicht Gegenstand des Gesetzes.

Der deutsche Gesetzgeber wollte es besser machen: Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 25. Juni 2021 das LkSG verabschiedet, dessen bürokratisch sperriger Name sich aus den im Gesetzgebungsverfahren verwandten Begriffen Lieferkettengesetz und Sorgfaltspflichtengesetz zusammensetzt.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 2, 2022, Seite 69 bis 76) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.


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