Transparenz börsennotierter Unternehmen
Die Compliance-Organisation börsennotierter Unternehmen
Eine Betrachtung im Lichte der Prinzipal-Agent-Theorie
Christopher Schöpe
Mit dem Aufstieg in die Riege börsennotierter Unternehmen geht zwangsläufig eine erhöhte Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit einher. Insbesondere, wenn Compliance-Verstöße in den Fokus der medialen Öffentlichkeit geraten und mit öffentlich bekannten Unternehmensvertretern in Verbindung gebracht werden, kann die Reputation des Unternehmens nachhaltig Schaden nehmen.
Mit dem Aufstieg in die Riege börsennotierter Unternehmen geht zwangsläufig eine erhöhte Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit einher. Insbesondere, wenn Compliance-Verstöße in den Fokus der medialen Öffentlichkeit geraten und mit öffentlich bekannten Unternehmensvertretern in Verbindung gebracht werden, kann die Reputation des Unternehmens nachhaltig Schaden nehmen. Bei Unternehmen, die an einem organisierten Markt im Sinne von § 2 Abs. 11 WpHG beziehungsweise geregelten Markt im Sinne von Art. 4 Abs. 21 der Richtlinie (EU) 2014/65 (sogenannte MiFID II) notiert sind, lassen sich unternehmerisches Fehlverhalten oder Compliance-Verstöße auf kurz oder lang ohnehin nicht verbergen, da börsennotierte Unternehmen aufgrund ihrer Zulassung und den hieraus erwachsenden Zulassungsfolgepflichten gesteigerten Transparenzpflichten unterliegen.
Der regulierte Markt ist in erster Linie ein (wenn auch nicht vollkommen) transparenter Markt: Durch die Herstellung von Markttransparenz sollen eine marktgerechte Preisbildung (Börsenpreise, vgl. § 24 BörsG), aber auch die Kontrolle und Überwachung der notierten Unternehmen durch eine Aufsichtsbehörde, die BaFin, sichergestellt werden – nicht zuletzt um Anlegern zu signalisieren, dass die in diesem Marktsegment notierten Unternehmen gewisse Mindestanforderungen erfüllen und Investitionen in diese Unternehmen weniger risikoreich seien.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 4, 2024, Seite 159 bis 172) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt. In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.
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