Vergütung & Verwirklichung der Steuerungsfunktion


Beanreizung von Compliance über die Vorstandsvergütung börsennotierter Aktiengesellschaften
Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit der Nutzung der Steuerungsfunktion der Vorstandsvergütung für die Stärkung der Gesellschafts-Compliance



Michelle-Maria Leppin

Wirksames Compliance-Management setzt eine ausgeprägte Compliance-Kultur und Speak-up-Kultur im Unternehmen voraus. Hinsichtlich der Frage, wie diese etabliert und gestärkt werden kann, erfährt die Branche derzeit einen Wandel von der Sanktions- zur Anreizkultur. Insbesondere finanzielle Anreize spielen eine bedeutende Rolle. Aber auch das Verhalten der Unternehmensleitung als Vorbild entscheidet.

Compliance ist nur dann realisierbar, wenn sie eindeutig und prägnant durch die Unternehmensleitung an die Mitarbeiter kommuniziert und ihnen vorgelebt wird. Doch auch die Unternehmensleitung bedarf unter Umständen der Motivation durch finanzielle Anreize. Im folgenden Beitrag soll daher dargestellt werden, ob und wie den Vorstandsmitgliedern einer börsennotierten Aktiengesellschaft Anreize für eine Stärkung der Gesellschafts-Compliance über die Vorstandsvergütung gesetzt werden können.

Den normativen Rahmen der Vorstandsvergütung börsennotierter Aktiengesellschaften bilden die §§ 87, 87a AktG. § 87 AktG legt den Grundsatz der Angemessenheit (§ 87 Abs. 1 S. 1 AktG) und den Grundsatz der Nachhaltigkeit und Langfristigkeit (§ 87 Abs. 1 S. 2 AktG) fest. Zuständig für die Gestaltung und Festsetzung der Vergütungsstruktur ist der Aufsichtsrat. Dieser hat dabei einen autonomen Ermessensspielraum, da die Vergütungsentscheidung eine unternehmerische Führungs- und Gestaltungsaufgabe des Aufsichtsrats ist.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 1, 2023, Seite 31 bis 37) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.


Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) - Prävention und Aufdeckung in der Compliance-Organisation

Hier geht's zur Kurzbeschreibung der Zeitschrift

Hier geht's zum Probe-Abo
Hier geht's zum Normal-Abo

Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Normal-Abo) [20 KB]
Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Probe-Abo) [20 KB]

Hier geht's zum Word-Bestellformular (Normal-Abo) [42 KB]
Hier geht's zum Word-Bestellformular (Probe-Abo) [39 KB]


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Im Überblick: ZRFC

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)

  • Anwendung des LkSG in Deutschland

    Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist ein komplexes Wort, das vom Gesetzgeber in die deutsche Sprache eingeführt wurde und neue Verpflichtungen für Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmern festlegt (ab 2024 wird die Schwelle auf 1.000 Arbeitnehmer gesenkt).

  • Baubranche: Datenrechte & -sicherheit

    Die zunehmenden technischen Möglichkeiten durch Digitalisierung und KI (künstliche Intelligenz) treibt Unternehmen um. Denn Daten sind das neue Öl, sie sind Unternehmenswerte, die Schutz und Sicherheit brauchen.

  • Compliance & Innere Führung der Bundeswehr

    Der sprichwörtliche Blick über den Tellerrand, die veränderte Perspektive bringt jedem neue Erkenntnisse, auch einem Compliance-Officer. Der folgende Text erläutert die "Innere Führung" der Bundeswehr, ein erfolgreiches Modell der Compliance, eingeführt vor rund 70 Jahren, als keiner den Begriff Compliance kannte.

  • Zusammenhang von Compliance & CSR

    Was früher Gegenstand freiwilliger Selbstverpflichtung war, wird seit einiger Zeit zunehmend reguliert: die Wahrnehmung der unternehmensspezifischen Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft, neudeutsch Corporate Social Responsibility (CSR). CSR und Compliance rücken damit näher zusammen.

  • Schutz des DSB im Bundesdatenschutzgesetz

    Der Datenschutzbeauftrage soll als internes Kontrollorgan ohne Sorge vor seiner Abberufung die Einhaltung des Datenschutzes beim Verantwortlichen kontrollieren können. Nachdem der EuGH bereits 2022 nationale Regelungen zur Kündigung für unionsrechtskonform erklärte, entschied er dies nun auch für die Abberufung. Die Urteile geben Verantwortlichen Anlass, den Einsatz interner Datenschutzbeauftragter gegen den Rückgriff auf externe Datenschutzbeauftragte noch einmal zu prüfen.

  • Compliance-Theorien: Ein kurzer Überblick

    Compliance ist ein dynamisches Feld, das von vielen Unternehmen zunehmend als Schlüsselkomponente für ihre Geschäftsaktivitäten angesehen wird. Dieser Aufsatz stellt die wichtigsten Compliance-Theorien überblicksartig vor. Er stellt die Schlüsselkonzepte einer effektiven organisatorischen Compliance vor, indem Theorien der Compliance vorgestellt und überprüft werden

  • Einhaltung des Internen Kontrollsystems (IKS)

    Rechnungsprüfungsämter und weitere kommunale Fachbereiche blicken zum Teil fragenvoll auf die, aus ihrer Sicht, exotischen Verwaltungsabläufe an Opernhäusern, wenn es um die Umsetzung der Vergabe- und Beschaffungsordnung (VBO) und der Geschäftsanweisung zur kassenmäßigen Abwicklung von Verwaltungsgeschäften (GAKAV) geht.

  • Wirtschaftskriminalität und Prävention

    In den letzten Jahren konnten auf nationaler, internationaler und globaler Ebene (finanz)wirtschaftliche Schäden beobachtet werden, die nicht zuletzt durch dolose Handlungen im Bereich des Externen Rechnungswesens herbeigeführt wurden. Es kann festgestellt werden, dass häufig die unternehmerische Bilanz, die auf dem Vertrauensgrundsatz bei ihrer Erstellung beruht, verfälscht wird. Häufig wird Liquidität vorgetäuscht, die es de facto gar nicht gibt, und die Aktiva-Seite der Bilanz wird mit fragwürdigen Zahlen aufgehübscht.

  • Compliance-Theorien: Ein kurzer Überblick

    Compliance ist ein dynamisches Feld, das von vielen Unternehmen zunehmend als Schlüsselkomponente für ihre Geschäftsaktivitäten angesehen wird. Dieser Aufsatz stellt die wichtigsten Compliance-Theorien überblicksartig vor. Er stellt die Schlüsselkonzepte einer effektiven organisatorischen Compliance vor, indem Theorien der Compliance vorgestellt und überprüft werden. Insbesondere werden die theoretischen Hintergründe von Compliance-Aktivitäten dargestellt.

  • Gesprächziel ist der Informationsaustausch

    Einfache Versuche bestätigen, dass Gruppen besser entscheiden als Einzelne. Soll die Anzahl von Kugeln in einem Glas geschätzt werden, liegen einzelne Versuchsteilnehmende meistens deutlich falsch. Wird allerdings eine größere Anzahl von Schätzungen zusammengeführt, ist das Ergebnis signifikant näher an der tatsächlichen Zahl. Unternehmen setzten diese Sichtweise bei wesentlichen Entscheidungen durch die Einrichtung von Projekt- beziehungsweise Entscheidungsteams um.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen