XBRL & Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD
Paradigmenwechsel in der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Was die ESRS-XBRL-Taxonomie für die Praxis und Wissenschaft bedeutet
Prof. Dr. habil. Patrick Ulrich, Prof. Dr. Stefan Behringer, Dr.-Ing. Jonas Miesner
Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird für bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen eine Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte in deren (Konzern-)Lageberichten reguliert. Bestandteil dieser Regulierung ist ein einheitliches elektronisches Berichtsformat (ESEF) sowie eine Taxonomie, die als Hilfestellung Einsatz finden kann. Praxis und Wissenschaft sind angehalten, verstärkt miteinander in Dialog zu treten, um diesem Paradigmenwechsel in der Berichterstattung Rechnung zu tragen.
Zur Stärkung der Transparenz und Verantwortlichkeit von Unternehmen in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) wurde im November 2022 die Corporate Sustainability Reporting Directive [CSRD, Richtlinie (EU) 2022/2464] verabschiedet, welche eine Berichterstattung über ESG-Aspekte im (Konzern-)Lagebricht bestimmter kapitalmarktorientierter Unternehmen determiniert. Reguliert werden prüfungspflichtige Berichtsanforderungen sowie ein Berichtsrahmen, der in drei miteinander in Beziehung stehende Dimensionen untergliedert werden kann.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 5, 2024, Seite 199 bis 202) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt. In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.
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