Deutsche SMEs in den USA und UK


Cross-Border CMS 2020 - Die Haftungsrisiken aus Compliance im Transaktionsprozess sind nach wie vor stark unterbewertet
Deutsche Rechtsstandards sind international nicht durchsetzbar




Von Dr. Stephan M. Ebner

Im deutschen Mittelstand ist heutzutage die Mehrheit der Unternehmen nicht mehr ausschließlich in Deutschland tätig. Bedeutende Handelspartner Deutschlands sind dabei nach wie vor das Vereinigte Königreich und die USA. Umso mehr verwundert es (oder vielleicht auch gerade deshalb?), dass in manchen deutschen Small and Medium-sized Enterprises (SMEs) nach wie vor die Ansicht vertreten wird, für die Implementierung eines professionellen Compliance-Management-Systems (CMS) wirtschaftlich betrachtet zu unbedeutend zu sein. Dabei besagt bereits der Volksmund, dass regelmäßig (lediglich) die Kleinen zur Rechenschaft gezogen werden, während man gegenüber größeren Akteuren häufig Milde walten ließe.

Die Praxis jedenfalls scheint, diesen vielleicht universellen Erfahrungssatz zu bewahrheiten. Denn auch ausländische Unternehmen mit vergleichsweise geringen Umsatz- und Beschäftigtenzahlen geraten beispielsweise in den USA sehr schnell in das Fadenkreuz des Department of Justice (DOJ). Die Installation eines effektiven CMS könnte dabei helfen, im Ernstfall schwere Unternehmenskrisen zu vermeiden. Der vorliegende Beitrag soll zunächst die größten Haftungsgefahren im Recht der USA beziehungsweise Großbritanniens aufzeigen. In einem weiteren Schritt werden praxisnah und pragmatisch wichtige Grundstrukturen nachhaltiger Compliance-Regime für mittelständische Unternehmen dargestellt, die zukünftigen Anforderungen, mithin einem Cross-Border CMS 2020, gerecht werden können.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 5, 2019, Seite 199 bis 206) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

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Im Überblick: ZRFC

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