Ein Geschäftsgeheimnis muss definiert werden
Das GeschGeh-Compliance-Management-System
Ein CMS zur erfolgreichen Verwertung eigener und zum Schutz vor Inanspruchnahme aus fremden Geschäftsgeheimnissen (GeschGehs)
Von Dr. Christian Schefold
Das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG), welches im Zuge der verspäteten Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung am 18. April 2019 erlassen wurde, wird den Umgang mit Know-how in Unternehmen deutlich verändern. Während früher Vertraulichkeitsvereinbarungen mit hohen Vertragsstrafen einen Schutz von Unternehmensinformationen durch Drohung herbeizuführen versuchten und dabei eine gerichtliche Durchsetzung oft schon an der Darlegung der Informationen und ihres Schutzgehaltes selbst scheiterte, gibt nun das GeschGehG Unternehmen Anhaltspunkte, um den Schutz von Geschäftsgeheimnissen aktiv zu gestalten.
Das neue Gesetz setzt implizit die Compliance-Entwicklungen der letzten Jahre bis hin zur EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) voraus, baut darauf auf und führt zusätzlich noch verfahrensrechtliche Regeln zum Informationsschutz ein. Dabei können Erfahrungen mit Compliance-Management-Systemen den Unternehmen helfen, die Chancen der Geschäftsgeheimnisse bestmöglich zu nutzen. Für Compliance bedeutet dies einen Paradigmenwechsel: Compliance als aktive Geschäftschance und nicht allein zur Risikoabwehr.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 4, 2019, Seite 171 bis 177) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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