Verhaltensweise von Internen Revisoren
Strafrechtliche Risiken bei unternehmensinternen Untersuchungen
Die Interne Revision in der Haftung und mögliche strafbare Handlungen ihrer Mitarbeiter
Birgit Depping
Die international gültigen Berufsstandards des Institute of Internal Auditors (IIA) fordern Revisoren explizit auf, sich Fachwissen im Umgang mit dolosen Handlungen anzueignen. Auch Mitarbeiter anderer Unternehmensfunktionen müssen sich mit Betrugsfällen oder entsprechenden Verdachtsmomenten befassen. In der Regel liegt der Fokus allerdings dabei auf der Identifizierung beziehungsweise Bestätigung von Betrugsfällen. Es wird weniger ein Bewusstsein für die eigenen strafrechtlichen Risiken geschaffen. Gleichzeitig ist das Risiko, sich selbst in eine strafrechtliche Schusslinie zu begeben, vorhanden. Nachfolgend werden mögliche strafrechtliche Risiken aufgezeigt und Handlungsempfehlungen zur Prävention gegeben.
Aus dem Ethikkodex für die Interne Revision des IIAs ergeben sich konkrete Anforderungen an die Verhaltensweise von Internen Revisoren. Diese Anforderungen basieren auf den beruflichen Grundsätzen der Rechtschaffenheit, Objektivität, Vertraulichkeit und Fachkompetenz. In der Praxis sind bei einem Verdachtsmoment einer dolosen Handlung jedoch die Strukturen und Unternehmensabläufe häufig intransparent, die Vertraulichkeit von Informationen und das Prüfungsurteil in seiner Objektivität sind zudem gefährdet. Damit ist die Einhaltung des Grundsatzes der Rechtschaffenheit, das heißt der Beachtung der Gesetze, letztlich bedroht.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 2, 2018, Seite 79 bis 81) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) - Prävention und Aufdeckung in der Compliance-Organisation
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Im Überblick: ZRFC
Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)
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Für Compliance eine schwierige Situation
Mit der Gründung einer ausländischen Betriebsstätte sind umfangreiche rechtliche und organisatorische Anforderungen verknüpft. Deshalb erfolgt eine bewusste Begründung erst bei einer dauerhaft angelegten Geschäftstätigkeit im jeweiligen Land.
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Generative KI als Chance
Für die kommenden Monate erwarten deutsche Finanzvorstände keine Erholung der Geschäftsaussichten und zeigen sich deutlich pessimistischer als noch im Frühjahr, so der neue CFO Survey Herbst 2023 von Deloitte.
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Cyberrisiken und Versicherungen
"Der Schutz der Gesellschaft vor einem noch nie dagewesenen Cyberangriff wird mehr erfordern als eine Versicherung", so wird es im Bericht der Geneva Association formuliert. Wachsende geopolitische Spannungen und der Einsatz digitaler Technologien verstärken die Cyberrisiken, wobei die Cyberangriffe im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 weltweit um 38 Prozent zugenommen haben.
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IDW PS 980 und Art. 42 DSGVO
Die Datenschutz-Grundverordnung1 (DS-GVO) sieht Datenschutz als Compliance-Management- System. Blickt man auf die Struktur der Verordnung, so enthält diese alle wesentlichen Elemente eines solchen. Da darf auch eine Zertifizierung eines Datenschutz-Compliance-Systems nicht fehlen. Art. 42 DSGVO befasst sich mit der Zertifizierung und Art. 43 DSGVO mit der Zulassung von Zertifizierern.
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Urteile und Vorurteile in der Compliance
Vorurteile und Compliance? Das passt scheinbar nicht zusammen. Aufgrund der Bezüge zur Rechtswissenschaft ist Justitias Bild stets präsent. Ihre drei Attribute Augenbinde, Waage und Richtschwert verdeutlichen, dass das Recht ohne Ansehen der Person (Augenbinde), nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage (Waage) gefällt und mit der nötigen Härte (Richtschwert) durchgesetzt wird.
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Durch die kürzlich verabschiedete EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) legt die Europäische Union den Fokus auf transparente Lieferketten, Umweltschutz, Menschenrechtsachtung und Nachhaltigkeit.
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Nicht zuletzt aufgrund der immensen Fehlalarmraten des regelbasierten Ansatzes, erscheint KI-basiertes Transaktionsmonitoring eine sinnvolle Alternative im Rahmen der Geldwäsche-Compliance.
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Stellhebel zur Erhöhung des Compliance-Erfolgs
Das Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ der Hochschule Luzern (HSLU) und das Schweizerische Institut für Entrepreneurship der Fachhochschule Graubünden (FHGR) haben gemeinsam eine Umfrage zum Thema Compliance in der Schweiz durchgeführt.
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Anknüpfend an zwei Beiträge zur aktuellen Entwicklung der Compliance-Anforderungen im Nachhaltigkeitsbereich beschäftigt sich dieser Beitrag mit dem Phänomen des Greenwashings. Dabei soll ein Blick auf die Definition, die häufigsten Erscheinungsformen und die möglichen Sanktionsrisiken bei Verstößen geworfen werden.