Rechte der EU-Bürger unter dem Privacy Shield


Nach Safe Harbor: Datenschutz unter dem EU-U.S. Privacy Shield
Das Privacy Shield verbessert die Transparenz über die Nutzung personenbezogener Daten



Von Neil Watkins

Der Transfer persönlicher Daten von EU-Bürgern über den Atlantik ist seit Juli 2016 durch ein neues Datenschutzabkommen mit den USA geregelt: Nachdem Safe Harbor im Oktober 2015 außer Kraft gesetzt wurde, einigten sich die Europäische Kommission und das US-Handelsministerium nun auf das Privacy Shield genannte Rahmenwerk. Unternehmen müssen jetzt bei der Übermittlung von Daten in die USA einem neuen Normenkatalog entsprechen.

Die Hintergründe dieser jüngsten Entwicklungen reichen bis ins Jahr 1995 zurück, als die EU-Datenschutzrichtlinie (95/46/EC) ins Leben gerufen wurde. Diese sollte eine Balance zwischen dem Schutz individueller Privatsphäre und dem freien Verkehr personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union schaffen. Die Richtlinie führte Beschränkungen in Bezug auf die Sammlung und Nutzung personenbezogener Daten ein und forderte von allen Mitgliedstaaten die Einrichtung einer unabhängigen Stelle zur Überwachung von Aktivitäten, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten in Verbindung stehen. Unter anderem schreibt die Richtlinie vor, dass persönliche Daten nur dann von einem Mitgliedstaat in ein Land außerhalb der EU transferiert werden dürfen, wenn dort ein adäquater Schutz dieser Daten gewährleistet ist – vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 6, 2016, Seite 259 bis 261) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.

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