Geheimnisschutz erfordert angemessene Maßnahmen


Die Richtlinie (EU) 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen
Ein Blick auf die zu erwartenden Änderungen der deutschen Rechtslage



Von Dr. Sascha Pres

Am 5. Juli 2016 trat die Richtlinie über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (Richtlinie) in Kraft. Der nachfolgende Beitrag wirft einen Blick auf die Regelungsbereiche der Richtlinie und skizziert, welche Konsequenzen sich für das deutsche Recht aus dem nunmehr EU-weit einheitlichen Grundgerüst ergeben, ob bereits jetzt Handlungs- und Anpassungsbedarf für den Schutz vertraulicher Informationen im Unternehmen besteht und welche Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung sich im Verletzungsfalle zukünftig bieten.

Wissen begründet seit jeher einen bedeutenden Wettbewerbsfaktor, der innovativen Unternehmen einen Vorsprung gegenüber ihren Mitbewerbern sichert und auf diese Weise hilft, sich an der Marktspitze zu positionieren. Dieser Wissensvorsprung eines Unternehmens ist jedoch gefährdet. Denn soweit ein zumindest rechtlicher Schutz durch Anmeldung und Eintragung gewerblicher Schutzrechte (z. B. Patente, Designs, Marken) nicht in Betracht kommt, fließt Wissen, das in Zeiten von Industrie 4.0 im Regelfall digital verfüg- und damit kopierbar ist, schneller ab als denn je.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 6, 2016, Seite 268 bis 271) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) - Prävention und Aufdeckung in der Compliance-Organisation

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Im Überblick: ZRFC

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