Korruption: Compliance-Richtlinie ein Drahtseilakt


Neues an der Korruptionsfront: Ausweitung der Korruptionsstrafbarkeit für Arbeitnehmer
Die Straftatbestände des § 299 StGB, der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, werden um das sogenannte "Geschäftsherrenmodell" erweitert

RA Dr. Christian Schefold

(29.06.15) - Dem Bundesrat liegt seit Ende Januar ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der Korruption vor. Nach dem Versuch der Verschärfung der Abgeordnetenbestechung durch das 48. Strafrechtsänderungsgesetz über die Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung vom 23. April 2014, kommt es nun zu einer wirklich erheblichen Ausweitung der Korruptionsstrafbarkeit für Arbeitnehmer.

Der Entwurf des Bundesjustizministeriums betrifft im Wesentlichen zwei Themen: Die Straftatbestände des § 299 StGB, der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, werden um das sogenannte "Geschäftsherrenmodell" erweitert. Ferner soll ein neuer § 335a StGB die bisher im EUBestG2 und IntBestG3 geregelte Straftatbestände der Bestechung europäischer und ausländischer Amtsträger in das Strafgesetzbuch aufnehmen. Die eigentlich begrüßenswerte Vereinfachung durch Integration eher nebenstrafrechtlicher Vorschriften in ein umfassendes Strafgesetzbuch gelingt aber nur teilweise: Zwar werden die Straftatbestände im EUBestG und IntBestG aufgehoben, das IntBestG wird aber nicht vollständig verschwinden.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 3, 2015, Seite 136 bis 137) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

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Im Überblick: ZRFC

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