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Solvabilitätsverordnung umsetzen


Basel II: GAD ermöglicht Banken frühzeitige IT-Umstellung des Meldewesens - Proberechnungen in bank21
Banken können IT-gestützt ihre Risikoermittlung nach dem neuen Kreditrisiko-Standardansatz gemäß SolvV durchführen


(23.02.07) - Die GAD eG, IT-Kompetenzcenter für Volks- und Raiffeisenbanken, unterstützt als erste Rechenzentrale im genossenschaftlichen Finanzverbund die Banken bei der Umsetzung der neuen Solvabilitätsverordnung. Ab sofort können die Kunden der GAD IT-gestützt ihre Risikoermittlung nach dem neuen Kreditrisiko-Standardansatz gemäß SolvV durchführen.

Die neue Anwendung ist in das Bankenverfahren bank21 integriert und ermöglicht den Banken zur Einführung in das Thema entsprechende Proberechnungen. Neben dem Kreditrisiko nach dem Standardansatz werden die unterschiedlichen Ansätze zur Ermittlung der operationellen Risiken sowie der Art der Sicherheiten-Anrechnung berücksichtigt. Die Erstellung der Proberechnungen ist bis zum 31. Dezember 2007 parallel zum Grundsatz I möglich. "So können die Banken die Ergebnisse miteinander vergleichen und sind in der Lage, schon frühzeitig die Auswirkungen der Richtlinie auf die Eigenkapitalhinterlegung zu erkennen und zu nutzen", unterstreicht Anno Lederer, Vorstandsmitglied der GAD.

Bei Interesse können die Banken ihre Risikoermittlung schon im Laufe des Jahres 2007 entsprechend umstellen. Ab dem 1. Januar 2008 ist die Umsetzung der neuen Solvabilitätsverordnung für Banken zwingend vorgeschrieben.

Über Basel II

Basel II bezeichnet die Neuerungen der Eigenkapitalvorschriften, die vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht vorgeschlagen wurden. Mit Basel II soll die Stabilität des internationalen Finanzsystems erhöht, Risiken im Kreditgeschäft besser erfasst und die Eigenkapitalvorsorge der Kreditinstitute risikogerechter gestaltet werden.

Basel II ruht auf drei Säulen: Säule eins ergänzt die geltenden Standards zur Mindesteigenkapitalunterlegung. Die Säulen zwei (Überprüfungsverfahren) und drei (Marktdisziplin bzw. -transparenz) erweitern die bisherige Regelung und sollen für eine ausgewogene Eigenkapitalbeurteilung sorgen. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt über das Kreditwesengesetz, die "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" (MaRisk) für die zweite Säule von Basel II, sowie die Solvabilitätsverordnung (SolvV) für die erste und dritte Säule von Basel II. (GAD: ra)


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